Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Die Direktzusage, auch als Pensionszusage bezeichnet, ist eine unmittelbare Versorgungszusage. Das bedeutet: Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem späteren Ruheständler bestimmte Leistungen direkt auszuzahlen. Interessant ist diese Art der betrieblichen Altersversorgung vor allem für leitende Mitarbeiter – zum Beispiel für Ärzte, die in Ihrer Praxis angestellt sind. Diese lassen sich mit einer Direktzusage als Bonus zum Gehalt langfristig an die Praxis binden – zumal die Direktzusage problemlos mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung kombiniert werden kann.

Direktzusage: Rente aus betrieblichen Mitteln

Die Direktzusage ist also eine eigene Betriebsrente Ihrer Praxis. Für Beiträge oder Zuwendungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen. Gezahlt wird sie – je nach Vereinbarung – bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall. Die Versorgungsleistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert, der betreffende Angestellte kann aber auch auf einen Teil seines Gehalts verzichten.

Zur Sicherheit: Rückstellungen

Damit die spätere Rentenleistung gesichert ist, müssen Sie Vorsorge treffen, um die Ansprüche zu finanzieren. Steuerlich heißt das: Falls Sie bilanzieren, müssen Sie Pensionsrückstellungen bilden. Gegen das finanzielle Risiko möglicher vorzeitiger Versorgungsfälle sollten Sie sich ebenfalls absichern, um bei Bedarf das erforderliche Kapital garantiert zur Verfügung zu haben.

Pensionssicherungsverein: Schutz gegen Insolvenz

Daher sollten Sie eine deckungsgleiche Versicherung abschließen. Das bedeutet, dass die Höhe der Versorgung sich an den Leistungen der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherung bemisst. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten derartige Rückdeckungsversicherungen an. Außerdem muss der Arbeitgeber die Leistungen gegen eine mögliche Insolvenz über den Pensionssicherungsverein absichern.

Betriebliche Altersversorgung: Vor- und Nachteile abwägen

Der Vorteil dieser Art von betrieblicher Altersversorgung für Ihre Angestellten: Die Leistungen aus einer Direktzusage werden als nachträglicher Lohn eingestuft. Damit sind sie erst im Ruhestand steuerpflichtig. Allerdings eignet sich die Direktzusage aufgrund des relativ hohen Verwaltungsaufwandes in aller Regel nicht für kleinere Arztpraxen. Welchen Weg der betrieblichen Altersversorgung Sie Ihren Mitarbeitern anbieten wollen, sollten Sie im Gespräch mit Ihrem Steuerberater und aufgrund einer detaillierten Analyse herausfinden.

Hier finden Sie die weiteren Beiträge aus der Serie Betriebliche Altersversorgung:

Betriebliche Altersversorgung (Teil 3): der Pensionsfonds

Betriebliche Altersversorgung (Teil 2): die Pensionskasse

Betriebliche Altersversorgung (Teil 1): die Direktversicherung

Betriebliche Altersversorgung (Teil 4): die Unterstützungskasse