Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Viele niedergelassene Ärzte haben für den Krankheitsfall mit einer Tagegeld-Police vorgesorgt. Aber: Manche wissen aber nicht, dass die Krankentagegeldversicherung nur das Nettoeinkommen des Arztes deckt, nicht aber die laufenden Kosten. Also Personalaufwand, Miete, Praxiskosten, Abschreibungen, Leasingraten etc..

„Das kann bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zu einer größeren finanziellen Last werden“, warnen die Experten. Die Praxisausfallversicherung kann im Idealfall eine gute Ergänzung zum Krankentagegeld sein. In der Regel muss eine 100-prozentige Prozent Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Es gibt aber auch Anbieter, die schon bei 50 % leisten.

Man kann auch den entgangenen Gewinn absichern

Die Basis für die Versicherungssumme sind die Gesamtkosten. Zu bedenken: Wenn der Arzt seine Praxis krankheitsbedingt ganz schließt und sie nach überstandener Krankheit (z. B. nach drei Monaten) wieder öffnet, wird er in der Regel feststellen, dass zahlreiche Patienten zu Kollegen abgewandert sind. Konsequenz: erhebliche Umsatzeinbußen. Auch bei der Vertreter-Lösung gibt es sicherlich Rückgänge, aber der Patientenstamm bleibt im Wesentlichen erhalten. Der Arzt steht nicht vor einem leeren Wartezimmer.

Mit anderen Worten, die Kostensituation ändert sich in diesem Falle. Was bei der Ermittlung der Versicherungssumme eine Rolle spielt. Der Umsatz geht etwas zurück, die Fixkosten bleiben natürlich. Alternativ kann die Ausfallversicherung auch den entgangenen Gewinn abdecken.

Eine normale Ausfall-Police, die nur die Kosten deckt, kostet für einen 38-jährigen Arzt rund 1.000 Euro im Jahr – bei einer Leistung ab 22. Tag, 150.000 Euro Versicherungssumme, begrenzt auf ein Jahr. Wer nun auch den entgangenen Gewinn mitversichern möchte, sollte gleich eine zusätzliche Betriebsunterbrechungs-Versicherung nehmen.

Dann werden auch Unterbrechungsausfälle aufgrund von Sachgefahren, sprich Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, eingeschlossen. Wichtig: Bei Abschluss einer Praxisausfallversicherung findet immer eine Gesundheitsprüfung statt. Zudem wird bedingungsgemäß ein Höchsteintrittsalter definiert und meist ab einem bestimmten Eintrittsalter ein Zuschlag auf die Prämie angerechnet. Noch etwas: Der Versicherung kann nach Ablauf kündigen oder schon nach dem ersten Schadenfall.

Kündigung beim Tagegeld ausgeschlossen

Eine Kündigung ist bei der Tagegeldpolice hingegen meistens ausgeschlossen. Das Tagegeld ist überhaupt sinnvoller, wenn man davon ausgeht, dass der Arzt nur vorübergehend krank ist. Allerdings: Diese Versicherungsform ist in der Regel die teurere Lösung. Immerhin wird hier länger gezahlt, denn bei der Praxisausfallversicherung ist in der Regel nach zwölf Monaten Schluss. Die Prämien bei der Praxis-Police richten sich nach der Höhe der Versicherungssumme, der Karenzzeit, dem Versicherungsumfang, während beim Tagegeld Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand den Beitrag bestimmen.

Es ist aber seltsam: Obwohl die Leistungen bei der Verdienstausfall-Versicherung in etwa gleich sind, gibt es enorme Prämiendifferenzen. Die teuersten PKV-Unternehm verlangen ein Mehrfaches als die preiswerten Gesellschaften. Natürlich gibt es auf dem Leistungssektor ein paar Unterschiede. Man kann später den Tarif der Einkommensentwicklung anpassen. Oder es gibt 50 Prozent bei Teilarbeitsunfähigkeit. Manche Unternehmen versichern auch ältere Ärzte (bis zum 75. Lebensjahr), andere zahlen auch bei außereuropäischem Aufenthalt (vorher vereinbaren). Ärztinnen und Ärzte können auch ganz frühen Leistungsbeginn vereinbaren (ab 4. Tag oder auch spät (z.B. ab 27. Woche). Das alles rechtfertigt nicht die gewaltigen Prämiendifferenzen

Sinnvoll sind gestaffelte Sätze

Experten raten zur gestaffelten Absicherung – etwa 100 Euro ab 15. Tag, weitere 100 Euro ab der dritten Woche etc. Insgesamt können Mediziner hoch einsteigen – bis zu 600 Euro pro Tag, zeitlich unbegrenzt und dies steuerfrei. Allerdings müssen auch die Leistungen aus der Ausfallversicherung nicht versteuert werden. Das hat der BFH entschieden.

Normalerweise endet die Police mit dem Bezug von Altersruhegeld. Weil aber manche Ärztinnen und Ärzte Altersrente aus dem Versorgungswerk schon ab 60. Lebensjahr beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten, gibt es Probleme. Aber immer mehr Gesellschaften ermöglichen es den Kunden, auch in diesen Fällen die Krankentagegeld-Police fortzusetzen. Oft wird aber weniger gearbeitet und damit weniger eingenommen – dann muss die Höhe der Sätze reduziert werden.

 Monatsbeiträge für 300 Euro Kranken-Tagegeld für Ärzte (Beispiele)

Anbieter Monatsprämie €
Axa 104
Inter* 105
Conti 114
Allianz* 121
Hallesche* 128
Barmenia 132
Eintrittsalter 35 Jahre, ab 15.Tag, *Gruppenvertrag. Stand 2016. Quelle.Helmsauer &Kollegen