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Versicherungen

Der Analyse zufolge liegt der Anteil sogenannter „Dubiosschäden“ in der Haftpflichtversicherung bei knapp 16 Prozent. In der Sachversicherung beläuft er sich auf etwa neun Prozent und in der Kraftfahrtversicherung auf rund sieben Prozent. Für die GDV-Sonderauswertung hatten Betrugsspezialisten der Versicherer mehrere Tausend Schadenfälle begutachtet.

Was verstehen Versicherungen unter Dubiosschäden?

Als dubios werden Schadenmeldungen bezeichnet, die nicht stimmig sind. Häufig passt die Schadenschilderung bei der Versicherung nicht zum Schadenbild, die Betroffenen machen widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein. Hinter einem Dubiosschaden steckt also häufig Versicherungsbetrug.

Versicherungsbetrüger verursachen Kosten in Milliardenhöhe

Insgesamt gehen die Schaden- und Unfallversicherer davon aus, dass Versicherungsbetrüger jedes Jahr einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro verursachen. Die Ergebnisse der Sonderauswertung decken sich mit unserer bisherigen Schätzung, wonach zehn Prozent der Schadenzahlungen von Betrügern gefordert werden.

Nach wie vor hält sich hartnäckig der Gedanke, dass Versicherungsbetrug ein Kavaliersdelikt ist. Das ist ein Trugschluss, denn Versicherungsbetrug ist strafbar. Wird ein Betrug nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Außerdem kann er den Versicherungsvertrag kündigen, Sachverständigenkosten zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen. Bei einer Verurteilung drohen Betrügern hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis.

Die 5 dümmsten Versicherungsbetrüger

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)  hat einem Beitrag besonders dreiste Versuche aufgezeigt, sich auf die Schnelle Geld von ihrer Versicherung zu erschleichen. Hier sind die Top-5 der dümmsten Versicherungsbetrüger.

  1. Ein Antiquitätenhändler gab an, überfallen worden zu sein. Die Diebe hätten Kunst und eine gigantische, wertvolle Engelsfigur entwendet. Er beschreibt auch das kleine, wendige Fluchtfahrzeug. Der Versicherer prüfte routinemäßig alle Angaben – und stellte fest, dass das die Beute gar nicht in das angebliche Fluchtfahrzeug hätte passen können.
  2. Ein Fußball-Fan will zur EM eine gigantische Soundanlage – diese aber nicht selbst zahlen. Er bittet einen Freund, seiner Haftpflichtversicherung zu melden, dass er die alte Hifi-Anlage versehentlich vom Sideboard gestoßen habe. Die Gutachter der Versicherung stellen allerdings schnell fest, dass die Anlage aufgrund ihrer Größe gar nicht auf dem Schrank stehen konnte.
  3. Eine Friseurmeisterin meldet einen Einbruch in ihren Friseursalon. Da sie die Rechnungen der angeblich gestohlenen Gegenstände (u.a. eine teure Kaffeemaschine) nicht mehr findet, legt sie Fotos vor. Der Versicherer staunt nicht schlecht, denn auf den Tatortbildern der Polizei sind einige der angeblich gestohlenen Dinge noch deutlich zu sehen.
  4. Während eines Urlaubs wird bei der Familie eingebrochen, auch das Eisenbahnzimmer des Vaters wird ausgeräumt. Angeblich kam der Einbrecher über ein kleines Kellerfenster ins Haus. Allerdings sind auf dem Fensterbrett keine Spuren zu sehen, sondern nur eine dicke Staubschicht, die sich über einen langen Zeitraum angesammelt haben muss. Durch dieses Fenster ist jedenfalls schon lange niemand gestiegen…
  5. Ein Hausbesitzer meldet den Diebstahl seiner teuren Solaranlage. Die Versicherung setzt sich, um den Wert der Anlage zu ermitteln, mit der Errichterfirma in Verbindung. Die reagiert erstaunt: die Anlage sei nicht gestohlen worden, vielmehr habe man sie schon vor Wochen wegen ausbleibender Ratenzahlungen des Hausbesitzers wieder abgebaut.