Freiwillige Krankenversicherung in der Rente
A&W RedaktionWer Rente aus einem Versorgungswerk erhält, muss sich freiwillig krankenversichern. Im Vergleich zum Pflichtversicherten fällt dabei der doppelte Beitragssatz an. Das gilt sogar, wenn man davor stets pflichtkrankenversichert war. Es gibt aber eine Hintertür in die Pflichtversicherung.