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Recht

Ein Entwurf des Bundesinnenministeriums zur Reform des Nachrichtendienstrechts gefährdet das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und ihren Patienten. Er sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte nicht zum Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger zählen sollen.

Abhören von Arzt-Patienten-Gesprächen künftig erlaubt?

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstes sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, außerdem geht es um die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und eine Modernisierung und Stärkung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dazu sollen unter anderem das Bundesverfassungsschutzgesetz und das BND-Gesetz neu gefasst werden. Der Gesetzentwurf räumt den Nachrichtendiensten weitgehende Befugnisse wie das Abhören oder Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes und das heimliche Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen ein.

Grundsätzlich ist es zwar richtig, den Schutz vor Bedrohungen zu erhöhen. Doch der Entwurf hat einen Haken: Das besondere Vertrauensverhältnis in die Arzt-Patienten-Beziehung wird unterminiert. Dies läuft dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten zuwider.

Der vorliegende Entwurf des Bundesverfassungsschutzgesetzes differenziert zwischen absolut und relativ geschützten Berufsgruppen. Zu den absolut geschützten Berufsgruppen zählen Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete. Diese sollen absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt sein.

Zu den nur relativ geschützten Berufsgruppen zählen unter anderem Notare, Steuerberater und Ärzte. Das bedeutet nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: „Wenn es der Aufklärung erheblicher Bedrohungen dient und verhältnismäßig ist, dürften Geheimdienste wie das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst Überwachungsmaßnahmen anwenden, die auch den Praxisalltag und die Patientendaten betreffen. Beispielsweise könnten vertrauliche Anamnesegespräche oder Therapiesitzungen aufgezeichnet werden oder Praxis- und Geschäftsräume heimlich betreten werden, etwa um Abhörgeräte zu installieren.“

Die Differenzierung zwischen absoluten und relativen Berufsgeheimnisträgern ist nicht sachgerecht, denn sie beeinträchtigt nachhaltig das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und ihren Patienten. Auch die Strafprozessordnung unterscheidet in § 53 nicht zwischen den zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgruppen.

In einer Stellungnahme der Bundesärztekammer dazu heißt es, Verschwiegenheitsrechte und -pflichten seien im Arzt-Patienten-Verhältnis unabdingbar, denn Patientinnen und Patienten müssten sich ihren Ärztinnen und Ärzten gegenüber offenbaren können, ohne befürchten zu müssen, dass die sensiblen Informationen, die sie preisgeben, an Dritte gelangen. Umgekehrt sei für Ärztinnen und Ärzte die Kenntnis dieser Informationen die essenzielle Grundvoraussetzung dafür, dass eine qualifizierte medizinische Behandlung durchgeführt werden könne.

Arzt-Patienten-Beziehung schützen

Die Bundesärztekammer fordert: „Die Arzt-Patienten-Beziehung muss absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden. Ärztinnen und Ärzte sind daher in den Kreis der absolut geschützten Personengruppen der Schutzvorschriften für zeugnisverweigerungsberechtigte Personen aufzunehmen.“ Sie fordert den Gesetzgeber auch dazu auf, diese Regelungen im Bundeskriminalamtsgesetz, im Zollfahndungsdienstgesetz und im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst ebenfalls zu ändern. Der Gesetzentwurf ist Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Planung

Was bedeutet die Gesetzesänderung?

Patienten sprechen mit ihren Ärztinnen und Ärzten oftmals über sensible Dinge, etwa zu ihrem Gesundheitszustand, privaten Ereignissen oder ihrer psychischen Verfassung. Das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten unterliegt nach der (Muster-)Berufsordnung besonderen Geheimhaltungsbestimmungen. Es wird außerdem durch das Strafrecht und die Strafprozessordnung besonders geschützt.

Wenn Patienten sich künftig nicht mehr sicher fühlen, werden sie ihren Ärzten auch keine sensiblen Informationen mehr geben. Das unterminiert das Vertrauensverhältnis nachhaltig und erschwert eine erfolgreiche Behandlung. Für das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis stellt eine Verletzung des Arzt-Patienten-Geheimnisses daher eine erhebliche Belastung dar.

Ina Reinsch

Ina Reinsch

Ina Reinsch ist stellvertretende Ressortleiterin Wirtschaft bei ARZT & WIRTSCHAFT.

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