Überblick: Das Hausarztwesen in vier Nachbarländern
Heiko FeketeSparzwänge, knappe personelle Ressourcen, Primärversorgung: Das ambulante Gesundheitswesen steht hierzulande vor vielen Herausforderungen. Wie sieht es dagegen mit dem Hausarztwesen in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Frankreich aus? ARZT & WIRTSCHAFT ordnet für Sie ein.
Österreich: Attraktiveres Wahlarztsystem
Das österreichische Hausarztsystem basiert grundsätzlich auf dem Wahl- und Kassensystem. Es gibt hierbei keine strikte Pflicht, zuerst einen Hausarzt aufzusuchen. Patienten genießen freie Arztwahl und können zwischen Kassenärzten (mit Vertrag) und Wahlärzten wählen. Kassenärztinnen und -ärzte mit eigener Ordination sind in Österreich vertraglich an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gebunden. Mit ihr rechnen sie ihre Leistungen direkt ab, die Honorare setzen sich dabei aus Einzelleistungen und Pauschalen zusammen.
Was Kassenärzte mit ihrer Tätigkeit verdienen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Die ÖGK verhandelt Anpassungen oder auch die Abgeltung neuer Leistungen mit den Landesärztekammern, was zu regional verschiedenen Honorarordnungen führt. Wahlärztliche Kolleginnen und Kollegen haben keinen Kassenvertrag. Sie können damit ihre Behandlungsgebühren frei gestalten und sich bei den Preisen an den Kassenhonoraren orientieren. Patienten können die Rechnungen bei ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten in der Regel bis zu 80 Prozent des Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten hätte. Reine Privatleistungen werden dagegen nicht erstattet.
Hinsichtlich des Verdienstes stehen Kassenärzte in Österreich auf dem Papier besser da: Laut einer Einkommensstudie des Instituts für Höhere Studien in Wien verdienen sie im Median rund 178.000 Euro, während es bei Wahlärzten nur 93.000 Euro sind. Allerdings müssen Ärzte mit Kassenzulassung für ein gutes Honorar einen großen Patientenstamm betreuen, was in der Praxis oft zu höherer Arbeitsbelastung mit weniger Zeit pro Patient führt. Das Wahlarztsystem gilt unterm Strich damit als das Modell mit den attraktiveren Arbeitsbedingungen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte. Insgesamt betrachtet steht die Ärzteschaft im Nachbarland vor einem Umbruch.
Ähnlich wie in Deutschland werden sich viele Mediziner bald in den Ruhestand verabschieden, ein Drittel der rund 52.000 Ärztinnen und Ärzte ist der Österreichischen Ärztekammer zufolge über 55 Jahre alt. Außerdem gibt es regional teils große Unterschiede in der Versorgung, die Ärztedichte ist besonders in Oberösterreich und im Vorarlberg eher niedrig, während es im Ballungsraum Wien eine hohe Konzentration gibt. Dadurch sind Primärversorgungseinheiten (PVE) mehr und mehr im Kommen – hier arbeiten Haus- und Kinderärzte gemeinsam mit Pflege- und Assistenzberufen zusammen und sollen durch das gebündelte Miteinander die wohnortnahe Versorgung verbessern. Aktuell gibt es in Österreich 119 PVE-Einheiten, darunter 15 Kinder-PVE. Bis 2030 ist der Ausbau auf 300 PVE-Einheiten geplant.
Schweiz: Hausärzte mit vielfältigen Kompetenzen
Hausärztinnen und -ärzte in der Schweiz haben oft eine lotsende Funktion, allen voran, wenn sie sich zum Hausarztmodell verpflichten. In einem Hausarztmodell, das verschiedene Schweizer Krankenkassen anbieten, sind Hausärzte die Ansprechperson, die Behandlungen koordiniert und Patienten bei Bedarf an einen fachärztlichen Spezialisten oder ins Spital überweist. Dabei schließen die Kassen meist Verträge mit Ärztenetzwerken ab: Die Ärzte im Netzwerk verpflichten sich, die Behandlungen von Patienten zu koordinieren und die medizinische Qualität sowie die Zusammenarbeit in Qualitätszirkeln zu fördern. Patienten verpflichten sich im Umkehrschluss dazu, im Krankheitsfall bis auf wenige Ausnahmen (zum Beispiel in der Gynäkologie) immer zuerst ihren Hausarzt zu kontaktieren.
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung werden Praxen in der Schweiz als „Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen“ definiert. Sie werden nur zugelassen, wenn die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte unter anderem diese Voraussetzungen erfüllen:
dreijährige Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte
Nachweis der Sprachkompetenz in der Tätigkeitsregion, zum Beispiel durch ein in der Amtssprache der Tätigkeitsregion erworbenes eidgenössisches Diplom für Ärzte und Ärztinnen
Kantone können von der Anforderung, drei Jahre an einer Weiterbildungsstätte zu arbeiten, in Ausnahmefällen abweichen – wenn beispielsweise im Gebiet der Allgemeinen Inneren Medizin eine Unterversorgung im betreffenden Kanton droht. Die Kantone haben bei der Auslegung dieser Versorgungspraxis viel Spielraum, weshalb diese Regelungen je nach Ort der ärztlichen Zulassung im Detail unterschiedlich ausfallen können.
In 17 von 19 deutschsprachigen Kantonen können Ärztinnen und Ärzte außerdem Medikamente direkt an von ihnen behandelte Patienten abgeben. Diese Praxis ist als Selbstdispensation bekannt. In der Westschweiz, dem Tessin, Basel-Stadt und Aargau ist dies nur in Ausnahmefällen gestattet. Bern und Graubünden haben eine eingeschränkte Mischform implementiert. Für Praxisinhaber stellt dies eine zusätzliche Einnahmequelle dar, da sie mit jeder Medikamentenabgabe eine Marge verdienen. Nach Zahlen des Bundesamts für Statistik haben Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxisapotheke im Median etwa 207.000 Franken verdient und damit 41 Prozent mehr als ihre Kollegen ohne eigene Apotheke.
Der drohende Ärztemangel macht auch vor der Schweiz nicht halt: Bis 2030 muss laut einer Studie der Universität Basel fast ein Viertel der aktuell tätigen Hausärzte ersetzt werden, bis 2035 sogar 40 Prozent. Das Durchschnittsalter der Ärzte liegt bei 52 Jahren, 13 Prozent arbeiten bereits über das Pensionsalter hinaus. Zudem beklagen Ärztevertreter eine wachsende Bürokratielast in der Praxis, weshalb auch in der Schweiz der Bürokratieabbau und eine mögliche Entlastung durch sinnvollen KI-Einsatz ganz oben auf der Agenda der Ärzteschaft stehen.
Niederlande: Etablierte Primärversorgung im Umbruch
In den Niederlanden hat sich im ambulanten Bereich ein Primärversorgungssystem etabliert. Hausärztinnen und -ärzte erfüllen dabei eine Lotsenfunktion als sogenannter „Gatekeeper“: Versicherte müssen sich bei einem Hausarzt registrieren, der die erste Anlaufstelle in der medizinischen Versorgungskette darstellt. Ohne Überweisung durch den Hausarzt haben Versicherte keinen Zugang zu fachärztlicher Versorgung oder Krankenhausbehandlungen. Fachärzte praktizieren entweder ambulant in Krankenhäusern oder in einem fachärztlichen Versorgungszentrum (zelfstandig behandelcentrum/ZBC). Die Vergütungstarife für Hausärzte sind dabei je nach Kategorie und Zweck gestaffelt, sie fallen wie folgt aus:
zwischen 17,66 und 54,36 Euro pro Quartal als Pauschale für eingeschriebene Patienten
Konsultationspauschalen, die je nach Dauer zwischen 5,47 und 21,67 Euro betragen
für längere Hausbesuche gibt es bis zu 27 Euro an Honorar
Die Tarife für eingeschriebene Patienten sind dabei auch nach Alter und sozialer Herkunft gestaffelt. Die höchsten Zuschläge gibt es demnach für ältere Patienten in sozial benachteiligten Versorgungsgebieten (sogenannte opslagwijken), da diese oft einen erhöhten Versorgungsbedarf haben. Unter den knapp 4.900 registrierten Hausarztpraxen (Stand: 2024) sind 16 Prozent als Einzelpraxis gelistet, der Trend geht nach Zahlen des Niederländischen Rechnungshofs eindeutig hin zu Team- oder Gemeinschaftspraxen. Rund 14.300 Hausärztinnen und Hausärzte sind im Benelux-Land tätig.
Über seine Landesgrenzen hinaus gilt die Primärversorgung in den Niederlanden als Vorbild für eine gelungene Patientensteuerung. Doch auch hier ist das Gesundheitswesen mit ähnlichen Problemen wie in Deutschland konfrontiert: 60 Prozent der Praxen haben bereits einen Aufnahmestopp für neue Patienten verhängt. Dem nationalen Rechnungshof zufolge haben Praxisinhaber auch zunehmend Schwierigkeiten, einen geeigneten Nachfolger zu finden – jüngere Ärztinnen und Ärzte arbeiten demnach lieber in größeren Teampraxen und in einem Angestelltenverhältnis. Das niederländische Institut für die Gesundheitsversorgung Nivel schätzt außerdem, dass bereits zwischen 45 und 230 Praxen in der Hand von Investoren sind.
Frankreich: Staatliche Maßnahmen gegen Unterversorgung
Ebenfalls auf Primärversorgung setzt das Nachbarland Frankreich. Hier müssen sich Patienten bei Hausärztinnen und -ärzten registrieren, die dann als médecin traitant vermerkt sind. Sie koordinieren die Versorgung ihrer Patienten und sind so auch für Überweisungen ins Krankenhaus oder zu fachärztlichen Kollegen zuständig. Zu den Ärztegruppen, die ohne Überweisung aufgesucht werden können, zählen Gynäkologen, Augen- sowie Zahnärzte. Für Koordinierungen erhalten médecins traitants zusätzlich zu ihrem Honorar eine Kopfpauschale, die zwischen fünf und 70 Euro liegt.
Wer sich nicht bei einem registrierten Arzt behandeln lässt und somit nicht auf den koordinierten Behandlungspfad setzt, dem entstehen als Patient finanzielle Nachteile: Dann werden die Behandlungskosten durch die staatliche Krankenversicherung (Assurance Maladie) nur zu 30 Prozent ersetzt, üblich sind sonst 70 Prozent. In französischen Arztpraxen sind medizinische Assistenten in der Praxis zudem noch ein eher seltenes Bild: Laut „Assurance Maladie“ gab es zum 31. Dezember 2025 rund 9.300 unterzeichnete Verträge für eine medizinische Assistenz in Praxen, oft mit verschiedenen Modellen (Teilzeit, Vollzeit, praxisübergreifend). Zum Vergleich: Die Zahl der MFA in Deutschland beläuft sich derzeit auf rund 475.000. Medizinische Assistenten übernehmen in Frankreich vor allem administrative Aufgaben.
Bislang konnten sich Ärztinnen und Ärzte in Frankreich frei niederlassen, sofern sie eine Mitgliedschaft bei der dortigen Ärztekammer nachweisen können – eine Bedarfsplanung wie in Deutschland ist nicht festgelegt. Dies hat zur Folge, dass die Ärztedichte innerhalb des Landes stark variiert und gerade viele Gebiete außerhalb der Ballungszentren unterversorgt sind. Zumal auch die Zahl der praktizierenden Ärzte seit Jahren rückläufig ist: 2025 waren es einem Bericht des französischen Senats zufolge 55.790 Kollegen, fast 4.800 weniger als zehn Jahre zuvor. Im Sprachgebrauch ist daher oft die Rede von einer sogenannten „désert médical“, einer medizinischen Versorgungswüste.
Infolgedessen hat die Nationalversammlung im vergangenen Jahr eine neue Regelung beschlossen und die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt. Jede neue ambulante ärztliche Niederlassung sollte von einer Genehmigung der regionalen Gesundheitsbehörde abhängig gemacht werden. In unterversorgten Gebieten sollte die Niederlassung möglich sein – außerhalb dieser Gebiete grundsätzlich nur dann, wenn gleichzeitig ein Arzt derselben Fachrichtung seine Tätigkeit beendet. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wurden die Regeln angepasst: Die Niederlassung in überversorgten Gebieten soll an eine zusätzliche Teilzeittätigkeit in einem unterversorgten Gebiet gekoppelt werden.