Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Geldanlagen

Viele Wirtschaftsdaten sprechen dafür, dass sich Deutschland in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet. Die Entwicklung zeigt ein besorgniserregendes Bild: Wenn es so weitergeht, kann Deutschland in eine Wirtschaftskrise geraten, die alle, auch Ärztinnen und Ärzte, hart treffen wird. Umso wichtiger werden rechtliche Vorsorgemaßnahmen, welche die Folgen einer möglichen Wirtschaftskrise abmildern können. In diesem Beitrag stellen wir einige Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet des Vermögensschutzes und der Kapitalabsicherung vor. 

1. Persönliche Risikoanalyse

Vor jeder Maßnahme sollte eine persönliche Risikoanalyse stattfinden, die mit einer Bestandsaufnahme der Rechts- und Vermögenspositionen einer konkreten Person beginnt. Sehr hilfreich ist hier ein Verzeichnis dieser Positionen, das wie eine Vermögensbilanz aufgebaut ist: Zunächst werden Rechts- und Vermögenspositionen aufgeführt, die durch eine mögliche Wirtschaftskrise am meisten gefährdet sind. Offene Forderungen aus Privatabrechnungen nach GOÄ gegen Patienten, die schon häufiger erst nach mehreren Mahnungen oder sogar aufgrund eines gerichtlichen Mahnbescheids gezahlt haben, dürften in einer Wirtschaftskrise mit am stärksten gefährdet sein.

Bankguthaben über 100.000 Euro pro Verfügungsberechtigten sind zwar aufgrund der freiwilligen Einlagensicherung der Banken weniger gefährdet. Der häufig gegebene Rat, man solle Bankguthaben über 100.000 Euro auf mehrere Kreditinstitute aufteilen, um von der gesetzlichen Einlagensicherung für 100.000 Euro pro Kontoinhaber zu profitieren, ist zwar nach aktueller Rechtslage sinnvoll. Allerdings sollte man beachten, dass diese Strategie ins Leere laufen würde, wenn der Gesetzgeber bei einer schweren Finanzkrise die gesetzliche Einlagensicherung bankübergreifend auf alle Konten einer Person einschränken sollte. 

Bei Unternehmensbeteiligungen wird in Bezug auf eine Risikoanalyse eine differenzierte Betrachtung geboten sein. So können Beteiligungen an Personengesellschaften, wie ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaften, an denen Ärztinnen und Ärzten beruflich tätig sind und Anteile halten, durch Anpassung des Gesellschaftsvertrags, interne Abreden unter Gesellschaften, Arbeitsaufteilung etc. auf eine Wirtschaftskrise bei Bedarf zügig und flexibel angepasst werden.

Bei privat gehaltenen Kommanditanteilen an einer KG oder bei stillen Beteiligungen an Unternehmen von Dritten kann die Situation anders sein. Zu beachten ist hier, dass einem Kommanditisten oder einem stillen Gesellschafter im Vergleich zu einem GbR- oder Partnerschaftsgesellschafter von Gesetzes wegen weit weniger Informations- und Mitwirkungsrechte zustehen. Dies kann sich in einer Wirtschaftskrise nachteilig auswirken, wenn schnelles Handeln geboten ist und der betroffene Kommanditist in der KG mit seinen Rechten nicht durchdringt. 

Immobilien scheinen in einer Wirtschaftskrise weniger gefährdet zu sein als andere liquide Aktiva. Gleichwohl sollte hier berücksichtigt werden, dass Immobilien in Deutschland in den letzten Jahrzehnten im Vergleich zu vielen anderen Wirtschaftsgütern überproportional stark im Wert gestiegen sind. Wird eine Wirtschaftskrise von einem Anstieg der Zinsen und dem Rückgang der Einkünfte breiter Bevölkerungsschichten begleitet, kann dies einerseits zu höheren Finanzierungskosten und andererseits zu einem Preisverfall der Immobilien führen. 

2. Vorsorge auf dem Gebiet des Vermögensschutzes

Der erste und grundlegendste Schritt bei Krisenvorsorge ist eine konsequente Trennung von Betriebs- und Privatvermögen. Wer Inhaber einer ärztlichen Praxis ist, haftet grundsätzlich unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für Praxisverbindlichkeiten. Eine klare Trennung der betrieblichen von der privaten Sphäre schützt zwar nicht vor dieser persönlichen Haftung, sie ist aber unerlässlich, um im Krisenfall überhaupt einen Überblick über die eigene Vermögenslage zu haben und gegenüber dem Staat und privaten Gläubigern eine saubere Dokumentation vorlegen zu können. Praktisch bedeutet dies: separate Konten für Praxis und privat und keine Vermischung von privaten Entnahmen und Betriebsausgaben. Wird Vermögen erst kurz vor einer Krise „umgeschichtet“, besteht das Risiko der Anfechtung dieser Vermögensübertragung durch Gläubiger.

In einer Risikoanalyse ermittelte Rechts- und Vermögenspositionen sollen, ausgehend von ihrer Krisenanfälligkeit, abgesichert werden. Offene Forderungen, die in der Krise wahrscheinlich ausfallen werden oder umständlich gerichtlich durchgesetzt werden müssten, sollten nach Möglichkeit schnell eingezogen werden. Bei privatgehaltenen Kommanditanteilen sollte geprüft werden, ob in einer Wirtschaftskrise die Durchsetzung der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Rechte gegenüber anderen Gesellschaftern der KG voraussichtlich mit Schwierigkeiten verbunden sein wird. Wird diese Frage bejaht, sollte überlegt werden, ob betreffende Kommanditanteile weitergehalten oder veräußert werden. Bei fremdfinanzierten und noch nicht abbezahlten Immobilien wäre zu prüfen, ob im Falle einer Wirtschaftskrise mit einem signifikanten Anstieg von Kosten der Fremdfinanzierung gerechnet werden muss und ob dieser Anstieg bewältigt werden kann. Wäre der betreffende Anstieg nicht zu bewältigen, sollte anhand der maßgeblichen Finanzierungsverträge eine passgenaue Strategie für solche Immobilien überlegt werden. Bei allen diesen Fällen gilt: Stets muss die Lösung auf einen konkreten Fall zugeschnitten sein. 

3. Vorsorge auf dem Gebiet der Kapitalabsicherung

Noch deutlich komplexer ist die Vorsorge bei Kapitalvermögen. Hier ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich: Diese sollte davon ausgehen, dass niemand vorhersehen kann, wie sich einzelne Sektoren oder Märkte bei einer künftigen Wirtschaftskrise entwickeln werden. Je nach konkreter Vermögenslage, individueller persönlicher und familiärer ­Situation, Lebensalter, Risikobereitschaft, Erfahrungen mit vorhergehenden Krisen, Stressresistenz sowie Lebenszielen können Absicherungsstrategien in konkreten Fällen komplett unterschiedlich ausfallen. Die Palette solcher Absicherungsstrategien kann von Anpassung bestehender und dem Abschluss neuer Verträge für einzelne Aktiva über strategische Umschichtung des Vermögens auf Familienmitglieder oder gesondert gegründete Gesellschaften bis hin zur Etablierung komplexer Holding-Strukturen mit inländischen und ausländischen Gesellschaften und Familienstiftungen reichen. Auch hier gilt es: Pauschallösungen gibt es bei einer gelungenen Vorsorge auf dem Gebiet des Kapitalvermögens erst recht nicht, auch hier weist der Einzelfall stets den Weg.

Checkliste persönliche Krisenvorsorge

  • Habe ich Betriebs- und Privatver­mögen getrennt?

  • Führe ich ein aktuelles Verzeichnis meiner Vermögenspositionen?

  • Sind meine offenen GOÄ-Forderungen angemahnt und dokumentiert?

  • Liegen meine Bankguthaben unter 100.000 Euro pro Institut?

  • Habe ich meine Immobilienfinanzierungen auf Zinsrisiken geprüft?

  • Habe ich einen Fachanwalt oder Steuerberater für den Krisenfall?

Dr. iur. Alex Janzen

Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Alex Janzen

02129/3427870

info@rechtsanwalt-dr-janzen.de

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