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Versicherungen

Der Anteil der AOK-Mitglieder mit einem Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, auch Kinderkrankengeld genannt, ist in den letzten fünf Jahren um 47 Prozent gestiegen. Tatsächlich wird diese gesetzlich festgeschriebene Unterstützung, die die Pflege des erkrankten Kindes bei Freistellung ohne große finanzielle Einbußen ermöglicht, immer häufiger genutzt.

Krankengeld wird häufiger genutzt

Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent der Eltern, die bei der AOK versichert sind, das Kinderkrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Prozent. Somit haben von den 12,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern mehr als 340.000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld der Krankenkasse in Anspruch genommen.

Freistellung häufiger auch für Männer

Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind mit Hilfe dieser bezahlten Freistellung pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen, seit 2012 kontinuierlich an: von 25 auf fast 29 Prozent im Jahr 2016.

Ist das Kind krank, wird vor allem im Osten Deutschlands der finanzielle Ausgleich immer häufiger genutzt. Dafür gibt es auch eine Erklärung: „Mütter in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt häufiger Vollzeit erwerbstätig“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Nur wer Arbeit hat und entsprechend versichert ist, kann auch das Krankengeld beanspruchen.

Chef, mein Kind ist krank

Regional zeigen sich große Unterschiede. Besonders in den großen Städten im Osten Deutschlands liegt der Anteil der Arbeitnehmer, die Kinderkrankengeld nehmen, deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. In den acht größten Städten Ostdeutschlands nahmen im Schnitt 6,9 Prozent aller Beschäftigten mindestens einmal im Jahr Kinderpflegekrankengeld in Anspruch, in den westlichen großen Städten waren es hingegen im Durchschnitt nur 1,6 Prozent der Beschäftigten. An der Spitze der Krankengeld-Bezieher für die Pflege eines kranken Kindes lag Dresden mit 10,2 Prozent der AOK-Mitglieder, Schlusslichter waren Duisburg und Gelsenkirchen (1,1 und 1 Prozent aller Mitglieder).

„Für dieses Phänomen dürfte die jahrzehntelange Tradition der Müttererwerbstätigkeit in Ostdeutschland eine wichtige Rolle spielen“, erläutert Helmut Schröder. „In den neuen Bundesländern ist die Erwerbstätigenquote der Mütter in allen Familienphasen höher als in Westdeutschland. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Kinderpflegekrankengeld in Anspruch nehmen zu müssen.“

Kurze betriebliche Ausfallzeiten durch kranke Kinder

Für Arbeitgeber ist das kein Grund zur Sorge: Kinderkrankengeldfälle zeichnen sich in der Regel durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind durchschnittlich 2,3 Tage je Krankheitsfall abwesend: Bei knapp 82 Prozent dieser Fehlzeiten werden drei Tage nicht überschritten. Ist das Kind ein paar Tage länger krank, ist das im Vergleich trotzdem noch wenig. So dauert die sonstige krankheitsbedingte Fehlzeit eines erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 11,7 Tage je Fall.

Auch der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob Kinderpflegekrankengeld beantragt wird: So haben nur 1,2 Prozent der Elternteile ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss dieses Angebot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 Prozent. Dabei kann das Krankengeld eine echte Entlastung sein: „Der gesetzliche Leistungsanspruch des Kinderpflegekrankengeldes bietet gerade bei den klassischen Kinderkrankheiten eine sinnvolle Unterstützung für berufstätige Eltern und kann helfen, Belastungsfaktoren, wie Finanzknappheit oder psychische Anstrengungen, im Zaum zu halten“, so Helmut Schröder.

Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld

Um das Krankengeld für die Pflege des kranken Kindes zu beziehen, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich können alle Eltern bei ihrem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse eine entsprechende Freistellung verlangen. Der Anspruch besteht bis zum 12. Geburtstag des gesetzlich versicherten Kindes. Die Altersbegrenzung fällt weg, falls das Kind behindert ist. Jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr können Arbeitnehmer das Krankengeld von ihrer Krankenkasse beziehen. Sie müssen bei der Kasse und ihrem Arbeitgeber aber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Arbeitgeber und Krankenkasse müssen aber nur zustimmen, wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage, für die Kinderkrankengeld gezahlt wird. Leben mehrere Kinder im Haushalt, liegt der Anspruch pro Kalenderjahr bei maximal 25 bzw. 50 Arbeitstagen für Alleinerziehende.

Wichtig: Dieses Krankengeld gibt es allerdings erst, wenn gegenüber dem Arbeitgeber kein Anspruch mehr auf bezahlte Freistellung besteht. Das Kind muss zudem im Haushalt des Versicherten leben. Bei getrennt lebenden Eltern, die sich die Betreuung teilen möchten, kann das also durchaus zu Problemen führen.

Die Höhe des Krankengeldes

Bei der Höhe des Kinderpflege-Krankengeldes werden 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts bezahlt, maximal jedoch 101,50 Euro täglich.

Krankenstand bleibt stabil

Insgesamt ist der Krankenstand im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr mit 5,3 Prozent gleich geblieben. Damit hat jeder Beschäftigte im Durchschnitt 19,4 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb gefehlt. Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen sind in den letzten 10 Jahren konstant angestiegen, sie nahmen um 79,3 Prozent zu. Psychische Erkrankungen führen außerdem zu langen Ausfallzeiten. Mit 25,7 Tagen je Fall dauerten sie mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt mit 11,7 Tagen je Fall im Jahr 2016. Der Analyse des WIdO liegen die Daten von 12,5 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern zugrunde, die 2016 in mehr als 1,5 Millionen Betrieben beschäftigt waren.