Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Die Zahl beeindruckt. Wenn die internen Berechnungen stimmen, die das Bundesgesundheitsministerium bereits im Herbst 2020 angestellt hat, steuert die Gesetzliche Krankenversicherung im laufenden Jahr auf ein Defizit von 16,6  Milliarden Euro zu.

Zwar können AOK & Co. einen staatlichen Zuschuss von fünf Milliarden Euro einplanen und werden voraussichtlich acht Milliarden Euro aus ihren Reserven beisteuern, um das Finanzloch zu stopfen. Doch das reicht bei Weitem nicht, um die Mindereinnahmen auszugleichen. Entsprechend haben die ersten Platzhirsche der Branche begonnen, an der Beitragsschraube zu drehen.

Die mitgliederstarke Techniker Krankenkasse etwa erhöht die Zusatzbeiträge um 0,5 Prozentpunkte, die Barmer verlangt von ihren mehr als sieben Millionen Mitgliedern 0,4 Prozentpunkte mehr. AOK Plus und die AOK Nordost klotzen ebenfalls und knöpfen ihren Versicherten 0,6 Prozentpunkte zusätzlich ab. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der zum einheitlichen Mindestbeitrag von 14,6 Prozent zu zahlen ist, liegt damit bei stolzen 1,3 Prozent.

Ein Wechsel spart allen Geld

Die Erhöhungen belasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, denn bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro Monatsbrutto bestreiten Chef und Mitarbeiter die Beiträge jeweils zur Hälfte. Im eigenen, aber auch im Interesse der Belegschaft können Praxisinhaber daher nach Wegen suchen, die Kostensteigerungen zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren. Das ist dank der vereinfachten Wechselmöglichkeiten heute leichter denn je (siehe Kasten). Grundsätzlich gilt zwar, dass Arbeitgeber keinen Einfluss darauf nehmen dürfen, wie und bei welcher Kasse sich die eigenen Mitarbeiter versichern. Es ist jedoch völlig legitim, Angestellte, die bei besonders teuren Kassen sind, auf das Sparpotenzial eines Wechsels hinzuweisen. Oft lassen sich dadurch einige Hundert Euro pro Jahr gutmachen, ohne Einbußen befürchten zu müssen.

Kassenwechsel vereinfacht
Seit Anfang des Jahres ist der Kassenwechsel für gesetzlich Versicherte einfacher geworden. Eine Kündigung ist nicht mehr nötig. Es genügt, wenn Versicherte bei einer neuen Krankenkasse einen Beitrittsantrag stellen. Diese informiert die alte Krankenkasse.

  • Wer mindestens zwölf Monate Mitglied bei seiner alten Krankenkasse war, kann in jede andere gesetzliche Krankenkasse wechseln.
  • Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wer zum Beispiel im März den Beitrittsantrag stellt, wird zum 1. Juni Mitglied in der neuen Krankenkasse.
  • Wird der Zusatzbeitrag erhöht, gibt es ein Sonderkündigungsrecht, selbst wenn man noch nicht zwölf Monate Mitglied ist. Die Sonderkündigung muss bis zum Ende des Monats bei der Versicherung eingehen, in dem sie zum ersten Mal den neuen Zusatzbeitrag erhebt.