Kostenübernahme: Kasse darf nur MDK als Gutachter senden
A&W RedaktionDie Krankenkassen dürfen Gutachter schicken, um die Ansprüche von Patienten einzuschätzen. Allerdings gibt es hier klare Vorgaben: Erlaubt ist nur ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).