Krankenkassen: Mündige Patienten müssen sich selbstständig informieren
A&W RedaktionMuss eine Kasse, die mit einem besonders niedrigen Zusatzbeitrag wirbt, sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil angeben? Oder dürfen Krankenkassen allein den hälftigen Beitrag nennen, den festangestellte Versicherte aus eigenen Mitteln bestreiten müssen? Für die Gerichte ist die Sache klar.