Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
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Wilde Ehen? Fehlanzeige. Ärzte und Zahnärzte gehören – ebenso wie Fußpfleger, Augenoptiker und Ingenieure – zu den Berufsgruppen, die besonders häufig heiraten. Das geht aus einer Umfrage der US-Wirtschaftszeitschrift Bloomberg Business hervor.

Viele der heiratsfreudigen Mediziner könnten sogar Mehrfachtäter sein. Genau Zahlen, wie oft Ärzte sich zum zweiten Mal einen Partner fürs Leben suchen, gibt es zwar nicht. Fest steht jedoch, dass die Zahl der Patchworkfamilien in Deutschland stetig steigt. Der Monitor Familienforschung des zuständigen Bundesministeriums schätzt, dass etwa sieben bis 13 Prozent der Familien in Deutschland nicht mehr aus Vater, Mutter und leiblichen Kindern bestehen, sondern einen Mix aus eigenen und Beutekindern enthält.

Komplexe Strukturen

Die bunte Vielfalt ist allerdings nicht immer nur eine Bereicherung. Sie kann zwischenmenschlich durchaus fordernd sein. Gleiches gilt aus juristischer Sicht – auch und gerade, wenn es um die Vermögensplanung und erbrechtliche Fragen geht.

Schuld daran ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Das mehr als hundert Jahre alte Regelwerk ist nach wie vor auf traditionelle Familien zugeschnitten. Es begünstigt daher im Todesfall allein den überlebenden Ehegatten und die leiblichen Kinder des Verstorbenen. Unverheiratete Partner und nicht adoptierte Stiefkinder gehen hingegen leer aus. Ärzte, die in einer Patchworkfamilie leben und ihre Lieben interessengerecht absichern wollen, dürfen sich daher keinesfalls auf den gesetzlichen Standard verlassen, sondern müssen individuell vorsorgen.

Das allerdings ist leichter gesagt, als getan. Denn während Paare mit (ausschließlich) gemeinsamen Kindern meist die gleichen Ziele verfolgen, stehen Patchwork-Eltern bei der Testamentserstellung oft vor einem Dilemma: Wollen sie neben ihrem Partner vor allem die jeweils leiblichen Kinder absichern? Oder sollen für alle Sprösslinge dieselben Regeln gelten?

Die Wünsche und Befindlichkeiten sind dabei so unterschiedlich, wie die Familiengeschichten der Beteiligten. Wer sicherstellen will, dass vom eigenen Tod wirklich einmal die richtigen profitieren, kommt um eine anwaltliche Beratung meist nicht herum. Das gilt selbst dann, wenn die grobe Linie bereits steht.

Klare Ansagen sind wichtig

Oft geht es Patchworkeltern darum, in erster Linie den überlebenden Partner abzusichern und die (noch auszuwählenden) Kinder erst dann zum Zug kommen zu lassen, wenn auch dieser gestorben ist. Das funktioniert zum Beispiel durch ein gemeinsames Testament, in dem das Paar eine sogenannte Vor- und Nacherbschaft anordnet. Dieses Instrument bewirkt, dass der länger lebende Ehegatte zunächst den gesamten Nachlass erhält. Nach seinem Tod fällt das Vermögen dann an diejenigen Sprösslinge, die das Testament konkret als Nacherben benennt – und nicht automatisch an die leiblichen Kinder des zuletzt Verstorbenen.

Bedenken sollten Patchworkeltern allerdings, dass als Nacherben eingesetzte (leibliche) Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils leer ausgehen und vom Überlebenden ihren Pflichtteil verlangen könnten – er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also jenes Anteils, den sie ohne Testament erhalten hätten.

Um das zu verhindern und Eifersüchteleien keinen Nährboden zu geben, sollten Testierende daher von Anfang an mit offenen Karten spielen. So unangenehm es zunächst auch sein mag, mit den eigenen und den Stiefkindern den eigenen Tod zu diskutieren: Wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und zusammen eine Nachfolgelösung erarbeiten, sind interessengerechte Lösungen deutlich einfacher zu erreichen als bei unkoordinierten Alleingängen.