Krankenkassen müssen nach 4 Jahren nicht mehr zahlen
Dennis Janz LL.M.Medizinsche Leistungserbringer sollten Vorsicht vor dem Ablauf der vierjährigen Frist zur Geltendmachung von Forderungen walten lassen: Lässt man die Frist verstreichen, müssen Krankenkassen nicht mehr zahlen. Über das Urteil des LSG Hamburg schreibt Steuerberater Dennis Janz, Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).
Dennis Janz LL.M.
Steuerberater, Radloff, Janz & Partner mbB