Krankenkassen müssen nach 4 Jahren nicht mehr zahlen
Dennis Janz LL.M.Medizinsche Leistungserbringer sollten Vorsicht vor dem Ablauf der vierjährigen Frist zur Geltendmachung von Forderungen walten lassen: Lässt man die Frist verstreichen, müssen Krankenkassen nicht mehr zahlen. Über das Urteil des LSG Hamburg schreibt Steuerberater Dennis Janz, Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).