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Versicherungen

„Die Krankenkassen bezahlen aus Beitrags- und Bundesmitteln jährlich 3,5 Mrd. Euro für die Rettungsdienste. Länder und Kommunen haben sich dagegen zunehmend aus der Finanzierung verabschiedet. Diese Praxis ist weder von der Normenlage gedeckt, noch fördert sie wirtschaftliches Verhalten. Sie geht zu Lasten der Versichertengemeinschaft“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Berichts an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

So stark sind die Kosten für Rettungstransporte gestiegen

Die Ausgaben der Krankenkassen für Transporte mit Rettungswagen und Rettungshubschraubern haben sich in den letzten 25 Jahren von rund 700 Mio. Euro auf 3,5 Mrd. Euro erhöht. Trotz der zweiseitigen Finanzierungskompetenz gibt es Länder, die sich seit Jahren nicht mehr an der Finanzierung der bodengebundenen Rettungsdienste beteiligen und sämtliche Kosten auf die Krankenkassen umlegen. Andere haben ihre Finanzierung deutlich heruntergefahren.

Nach dem Grundgesetz sind die Länder für die Bereitstellung der Rettungsdienste verantwortlich. Nach dem jeweiligen Landesrecht finanzieren die Kommunen die bodengebundenen Dienste, die Länder die Luftrettung. Dies schließt Investitionen ein bei der Einrichtung und beim Betrieb der Rettungswachen oder Luftrettungsstandorte, aber auch Personalkosten.

Krankenkassen müssen Fahrtkosten übernehmen

Die Krankenkassen haben sogenannte Fahrkosten zu übernehmen, wenn diese im Zusammenhang mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Allerdings ist nicht klar, was genau als Fahrkosten zu verstehen ist. In der Praxis gibt es zwischen den Ländern bei der Abrechnung große Unterschiede.

Fehlanreize entstehen laut dem Bericht insbesondere deshalb, weil zwar Länder und Kommunen über die Infrastruktur der Rettungsdienste entscheiden, jedoch in erster Linie die Krankenkassen die Kosten tragen. In den vergangenen Jahren sind etwa neue Luftrettungsstandorte hinzugekommen. Hier stelle sich die Frage, ob stets nach Bedarf und Auslastung entschieden wurde.

Bund und Länder sollten bei der Finanzierung der Rettungsdienste dem Bericht zufolge deshalb Klarheit dringend schaffen, insbesondere darüber, was als Fahrkosten anerkannt werden kann und was nicht. Soweit Krankenkassen an der Finanzierung von Rettungsdiensten beteiligt sind, sollten sie künftig an wesentlichen Organisationsentscheidungen angemessen beteiligt werden.