Unfall auf der Weihnachtsfeier: Wann zahlt die Versicherung?
A&W RedaktionDie gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer nicht nur bei klassischen Arbeitsunfällen, sondern greift auch, wenn bei betrieblich angeordneten Spaßveranstaltungen etwas passiert. Meistens jedenfalls.