Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Statistisch betrachtet wird jeder vierte Deutsche im Laufe seines Lebens berufsunfähig, muss also aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seinen Beruf aufgeben. Wer bei Berufsunfähigkeit auf Leistungen der Sozialversicherungssysteme angewiesen ist, hat allerdings ein Problem. Denn die staatliche Berufsunfähigkeitsrente umfasst – selbst in ihrer üppigsten Form – gerade einmal 1.700 Euro. Im schlechtesten Fall erhalten betroffene Versicherte nur eine Rente von 473 Euro im Monat.

Berufsunfähigkeit

Ärztliche Versorgungswerke zahlen deutlich besser

Zwar sind Ärzte im Fall des Falles nicht auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen, sondern unterfallen dem – meist deutlich vorteilhafteren – Regime der berufsständischen Versorgungswerke. Blind verlassen sollten sich Ärzte beim Thema Berufsunfähigkeit allerdings nicht auf deren Schutz. Denn das Versorgungswerk zahlt erst bei „Verlust der Arbeitskraft“ eine Rente aus, also nur bei Feststellung einer vollständigen Berufsunfähigkeit (BU).

Die aber liegt erst dann vor, wenn ein Arzt weder seine gewohnte ärztliche Tätigkeit erfüllen, noch sich einer anderen medizinischen Sparte verdingen kann. Anders ausgedrückt: Nur wer seine Praxis aufgeben oder im eigenen MVZ nicht anderweitig arbeiten kann und somit die Basis für seinen Beruf verliert, hat Anspruch auf Leistungen der BU-Rente der Versorgungswerke.

Private Versicherungen sichern das Restrisiko ab

Der Abschluss einer zusätzlichen, privaten BU-Versicherung ist daher auch für Ärzte dringend zu empfehlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man die ärztliche Tätigkeit auch im Schadensfall nicht komplett aufgeben und beispielsweise die Praxis dann noch mithilfe anderer Ärzte weiterführen will.

Versicherungsberater warnen außerdem, dass die Höhe der BU-Versicherung der Versorgungswerke auch im Leistungsfall nicht ausreicht: Wer seinen Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit oder wenn er nicht mehr voll arbeiten kann, noch halten will, kommt um die private Vorsorge bei einem weiteren Versicherer nicht herum.

Wichtige Klauseln der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung ist allerdings eine Wissenschaft für sich. Die Vertragsbedingungen der Produkte sind je nach Versicherung noch immer sehr unterschiedlich. Hier lohnt es sich, vorab einen Rechtsanwalt oder den Steuerberater in den Antrag blicken zu lassen.

Ärzte sollten beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem darauf achten, dass ihr Vertrag die folgenden Klauseln enthält: „Der Versicherungsnehmer kann im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht in einen anderen Beruf oder Berufszweig verwiesen werden.“

Dieser Verzicht ist essenziell. Andernfalls muss der Arzt damit rechnen, dass er nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, wenn er weder in seinem alten Job als niedergelassener Arzt noch in einem anderen Bereich – etwa als ärztlicher Direktor in einer Klinik – arbeiten kann.

Was zudem bedeutet, dass die theoretische Option der Tätigkeit für eine Ablehnung ausreicht. Ob der Arzt den Beruf auch praktisch ausübt, also eine entsprechende Stelle findet, interessiert die Versicherung nicht.

„Infektionen sind mitversichert.“

Für Menschen, die im Medizinbetrieb arbeiten, ist diese Klausel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung elementar. Denn im Normalfall reicht der Versicherung ein wegen einer Infektion ausgesprochenes behördliches Berufsverbot nämlich nicht aus, um dem Versicherten eine BU-Rente zu zahlen.

Während die Versorgungswerke jedem Arzt einen Berufsunfähigkeitsschutz anbieten, auch wenn dieser bei Aufnahme seines Berufs bereits gesundheitlich angeschlagen ist, müssen Interessenten für eine private BU vor Abschluss des Vertrags eine detaillierte Risikoprüfung durchlaufen. Selbst kleinere Malaisen treiben die Prämien extrem nach oben oder führen sogar dazu, dass der Vertrag gar nicht zustande kommt. Deswegen ist es ratsam, eine BU möglichst schon in jungen Jahren abzuschließen.