Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Welche Besonderheiten hinsichtlich der einzelnen Elemente einer optimalen Altersversorgung zu beachten sind und auf welche „Fallen“ geachtet werden sollte, erläutern die Experten des Onlineportals altersversorgung-aerzte.de in den kommenden Wochen im Rahmen einer Artikelserie. Teil 1 befasst sich mit dem Pflichtelement Versorgungswerk.

Altersversorgungsversprechen der Pflichtversorgungskassen

„Den wenigsten Ärzten ist bewusst, dass von den Altersversorgungsversprechen der Pflichtversorgungskassen noch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge in beträchtlicher Höhe gezahlt werden müssen“, fasst Sven Küstner, Geschäftsführer der bAV Innovationspartner GmbH, die das Onlineportal ins Leben gerufen hat, das Hauptproblem in puncto Ärzteversorgung zusammen.

Diese Diskrepanz lässt sich am besten an einem Beispiel erläutern: Einem heute 50-jährigen Oberarzt verbleiben bei einem Jahresbruttogehalt von 161.500 Euro nach Steuern und Krankenversicherung ca. 88.000 Euro Liquidität zur Verfügung. Im Rentenalter kann er aus der Pflichtversorgung des Versorgungswerkes und der Zusatzversorgungskasse in Summe etwa 62.000 Euro brutto erwarten. Nach Steuern und Krankenversicherung verbleiben ihm voraussichtlich noch ca. 40.600 Euro zum Leben. Ohne zusätzliche Maßnahmen müsste der Oberarzt nach der aktiven Berufsphase seinen Lebensstandard also um mehr als die Hälfte reduzieren.

Versorgungswerk: Ersatz der gesetzlichen Rente mit sinkenden Leistungen

Grundsätzlich stellt das Versorgungswerk der Ärztinnen und Ärzte eine attraktive Pflichtversorgung dar und soll die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen. Obwohl also kein Einfluss auf diese erste Säule der Altersversorgung möglich ist, sollte man dennoch wissen, dass das Versorgungswerk nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren arbeitet und daher aufgrund der Niedrigzinsphase erhebliche Probleme hat, seine Leistungen zu finanzieren. Das heißt, diese werden künftig ohne Zweifel sinken und angestellte Ärzte sollten umso mehr auf eine entsprechende Ergänzung ihrer Altersversorgung durch freiwillige Elemente bauen.

Der nächste Teil der Artikelserie befasst sich mit dem zweiten Pflichtelement der Altersversorgung für angestellte Ärzte, der Zusatzversorgungskasse.