Wie viele Plausibilitätsprüfungen sind zu viele?
Judith MeisterErfreuliche Entscheidung des Sozialgerichts Marburg: Die Kassenärztliche Vereinigung verbraucht ihr Recht auf weitere Plausibilitätsprüfungen, wenn sie sich diese in einem bereits ergangenen Honorarrückforderungsbescheid nicht ausdrücklich vorbehält.