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Abzugsposten

Abzugsposten: Ausgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können bei der Einkommensteuer-Erklärung entweder als Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder als Werbungskosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit abgesetzt werden. Als Abzugsposten kommen in Frage: Arbeitsmittel wie Büromaterial, Computer, Internetanschluss, Fachzeitschriften, Lehrbücher sowie Kosten für das häusliche Arbeitszimmer.

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