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Lexikon

Das Bankgeheimnis ist eine Schutzbestimmung für die Kunden der Geldinstitute. Es verpflichtet Banken und Kreditinstitute zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Durch das Bankgeheimnis sind Tatsachen geschützt, die in Kreditunternehmungen tätigen Personen oder Organmitgliedern aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit dem Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind.

Wann das Bankgeheimnis nicht gilt

Das Bankgeheimnis kann allerdings durch gesetzliche Auskunftspflichten ausgehebelt werden. So können z.B. Staatsanwaltschaft und Ermittler bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat die Bank zur Herausgabe der Kundendaten zwingen. Auch das Gesetz zur Prüfung der Steuerehrlichkeit erlaubt entsprechende Zugriffe. Und natürlich kann der Kunde selbst die Bank vom Bankgeheimnis gegenüber Dritten, z.B. der SCHUFA, entbinden.