Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Mit Deckungsbeitrag (Bruttogewinn) bezeichnet man den erwirtschafteten Betrag einer Leistung nach Abzug der variablen Kosten. Eine Deckungsbeitragsrechnung ist also eine Teilkostenrechnung, die fixe von variablen Kosten trennt. Es handelt sich um den Betrag, der zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung steht.