Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Wird dem Gerichtsvollzieher bei einem Versuch zur Sachpfändung der Zutritt zu den Wohn- und Geschäftsräumen des Schuldners verweigert, benötigt er eine Durchsuchungsanordnung, um die Räumlichkeiten des Schuldners betreten zu können. Der Gläubiger kann diese beim zuständigen Vollstrekkungsgericht beantragen.