Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Bei der Einnahme-Überschuss- Rechnung ergibt die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben den Erfolg eines Unternehmens. Niedergelassene Ärzte ermitteln ihren Gewinn in der Regel mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung. Dabei müssen sie bestimmte gesetzliche Vorschriften einhalten. So müssen die Aufzeichnungen, da sie steuerlichen Zwecken dienen, vollständig, zeitgerecht und in geordneter Reihenfolge erfolgen.