Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Fremdbelege sind Belege, mit denen der Nachweis für Geschäftsvorfälle erbracht wird und die nicht der Praxisinhaber oder ein Mitarbeiter erstellt hat (Eigenbelege), sondern zum Beispiel ein Lieferant. Der Empfänger darf sie in ihrem Inhalt nicht verändern, auch nicht, wenn sie falsch sind. Dies darf nur der Aussteller. Wer sich daran nicht hält, riskiert die steuerliche Anerkennung des Fremdbelegs.