Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Seit In-Kraft-Treten des GKV-Modernisierungsgesetzes Anfang 2004 sind alle Vertragsärzte gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig fachlich fortzubilden und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung alle fünf Jahre einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (§ 95d SGB V). Auch Fachärzte an Krankenhäusern sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Der Gesetzgeber fordert, dass jeder Arzt innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erwirbt.