Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Kostenerstattung ist das Arbeitsprinzip der Privaten Krankenversicherung (PKV). Versicherte müssen alle Kosten der Krankenbehandlungen zunächst selbst zahlen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nach Vorlage der Rechnung ganz oder teilweise. Nach dem so genannten GKV-Modernisierungsgesetz können seit Anfang des Jares 2004 alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls die Kostenerstattung wählen.