Leistungsbegrenzung
A&W RedaktionGibt es im Zulassungsbezirk des Vertragsarztes keine Zulassungsbeschränkungen, wird der Leistungsumfang der Praxis durch die Anstellung eines Arztes nicht begrenzt.
Gibt es im Zulassungsbezirk des Vertragsarztes keine Zulassungsbeschränkungen, wird der Leistungsumfang der Praxis durch die Anstellung eines Arztes nicht begrenzt.