Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Grundlage der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist die Prüfungsvereinbarung, die die für den Vertragsarzt zuständige Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen abschließt. In den Verträgen ist unter anderem festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einzelfallprüfungen und pauschale Honorarkürzungen vorgenommen werden.