Richtgröße
A&W RedaktionDie Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen vereinbaren für das auf das Kalenderjahr bezogene Volumen der je Arzt verordneten Arznei- und Verbandmittel arztgruppenspezifische fallbezogene Richtgrößen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen vereinbaren für das auf das Kalenderjahr bezogene Volumen der je Arzt verordneten Arznei- und Verbandmittel arztgruppenspezifische fallbezogene Richtgrößen.