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Überweisungen

Bei der Überweisung zu Auftragsleistungen (Definitionsauftrag oder Indikationsauftrag) ist der auftragserteilende Arzt für die Notwendigkeit der Auftragserteilung verantwortlich. Die Wirtschaftlichkeit der Auftragsausführung ist auf jeden Fall vom auftragausführenden Arzt zu gewährleisten.

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