Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Der auf der Grundlage des Mahnbescheids erlassene Vollstreckungstitel. Er wird auf Antrag des Gläubigers erlassen. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich.