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Lexikon

Das Vollstreckungsgericht ist sowohl für die Pfändung von Geldforderungen als auch für die Pfändung von anderen Vermögensrechten zuständig. Beim Vollstreckungsgericht handelt es sich um das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Schuldner seinen Firmensitz, beziehungsweise Wohnsitz, hat.