Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Darunter sind alle jene Maßnahmen zusammengefasst, die von den Vollstreckungsorganen auf Antrag des Gläubigers ergriffen werden können. In der Praxis sind insbesondere die Maßnahmen einer Pfändung von Relevanz, die dem Gläubiger eine Befriedigung seiner Forderung ermöglichen sollen.