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Dermatologie

Die ehemals große Nachfrage nach Faltenunterspritzungen und Botulinumbehandlungen ist in den Praxen niedergelassener Fachärzte und Fachärztinnen für Plastische und Ästhetische Chirurgie deutlich zurückgegangen. Das zeigt die Statistik 2022 bis 2023 der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC). Allein von 2022 auf 2023 sank der Anteil der Botulinumbehandlungen (Botox) von 12,3 auf 9,6 Prozent. Faltenunterspritzungen gingen von 15,0 Prozent aller Behandlungen auf 11,6 Prozent zurück. Im Jahr 2019 hatte die Faltenunterspritzung noch 39,4 Prozent der Behandlungen ausgemacht und war die häufigste Behandlung bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren gewesen. Die sinkende Nachfrage nach Faltenunterspritzungen und Botulinumbehandlungen wirkt sich allerdings auch auf den Honorarumsatz von Dermatologinnen und Dermatologen aus. Wann Schönheitsoperationen übrigens als Heilbehandlungen gelten und damit von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, erfahren Sie hier.

Viele Patienten können Qualifikation der Behandlungsanbieter nicht einordnen

Als Gründe für diese Entwicklung sieht die DGÄPC eine erhöhte Preissensibilität sowie ein verstärktes Wachstum von Anbietern, die mit aggressiver Werbung und Lockangeboten auf sich aufmerksam machen. Auch das mangelnde Wissen der Patientinnen und Patienten über die fachliche Qualifikation der Behandelnden trage dazu bei. Denn wie die Patientenumfrage zeigt, kann ein erheblicher Anteil der Patienten nicht klar zwischen Schönheitschirurgen oder sogenannten Beauty Docs und Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie unterscheiden. Besonders ausgeprägt ist dieses Wissensdefizit in der Altersgruppe der Unter-30-Jährigen (52,8 %).

Marktschreier nutzen gerne rechtliche Grauzonen

Beauty-Ketten nutzen häufig Rabattaktionen. Obwohl das Heilmittelwerbegesetz (HWG) Anwendung auf plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit findet, bewegen sich diese Ketten in einer rechtlichen Grauzone. Denn die Werbung wird nicht direkt von Ärzten und Ärztinnen, sondern von Geschäftsführenden ohne medizinische Qualifikation durchgeführt.

Eine sachliche und wahrheitsgemäße Information und Aufklärung, auch in Form von Erklärvideos auf der eigenen Website oder in den Sozialen Medien, ist aus Sicht der DGÄPC für Ärztinnen und Ärzte in Ordnung. Da es in Deutschland keine Kennzeichnungspflicht für digital bearbeitete Bilder gibt, unterstreicht die DGÄPC die Sinnhaftigkeit des Werbeverbots mit Vorher-Nachher-Bildern bei ästhetischen Behandlungen außerhalb des persönlichen Aufklärungsgesprächs. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass bei der Präsentation der Ergebnisse für die Zielgruppe nicht erkennbar ist, ob und inwieweit die digitale Bildbearbeitung nachgeholfen hat. Seit einem Urteil des LG Frankfurt am Main (03.08.2021, Az. 3-06 O 16/21) ist übrigens auch die Werbung für Hyaluronsäureunterspritzungen abmahnfähig.

Behandlungswünsche variieren je nach Altersgruppe

Bei den Unter-30-Jährigen ist indes ein enormer Anstieg der Brustoperationen zu verzeichnen. Diese machten im Jahr 2023 ganze 65,1 Prozent aller Behandlungen in dieser Altersgruppe aus, wobei Brustvergrößerungen mit 23 Prozent an erster Stelle standen. Auch über alle Altersgruppen hinweg hat die Brustvergrößerung zugelegt. 2023 lag sie mit 12,1 Prozent an zweiter Stelle hinter der Oberlidstraffung (13,9 %). Spannend ist daneben die wachsende Zielgruppe der Über-60-Jährigen: „Einhergehend mit dem Lebensgefühl ‚60 ist die neue 40‘ steigt auch die Nachfrage nach ästhetischen Behandlungen – dabei liegt der Fokus ganz klar auf verjüngenden Maßnahmen“, schildert DGÄPC-Präsident Dr. Alexander P. Hilpert.

© MedTrix Group/Quelle dgaepc

Im Jahr 2022 waren noch Faltenunterspritzungen am beliebtesten.

© MedTrix Group/Quelle dgaepc

Letztes Jahr lagen Oberlidstraffungen auf Platz 1 der Beliebtheitsskala.