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Medizin

Rauchen, Übergewicht, ein erhöhter Blutdruck und Krankheiten wie die chronische Niereninsuffizienz zählen zu den klassischen Risikofaktoren für das Nierenzellkarzinom. Doch auch eine sehr hohe berufliche Exposition gegen Trichlorethen kann das Erkrankungsrisiko erhöhen. Dem trägt die aktualisierte Leitlinie nun erstmals Rechnung und weist auf die Möglichkeit der Anerkennung als Berufserkrankungen unter gegebenen Voraussetzungen hin.

Neu: Nicht-klarzelliges Nierenzellkarzinom

Die umfassendste Änderung betrifft ein neues Kapitel zur Diagnostik und Therapie des nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinoms. Dieser Typ macht einen Anteil von 20 bis 25 Prozent aller Nierenzellkarzinome aus. Mit mehr als 15 verschiedenen Entitäten handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe.

In der aktualisierten Leitlinie findet sich eine Übersicht zur Klassifikation anhand molekularer Charakteristika nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation. Darüber hinaus geben die Autorinnen und Autoren einen Überblick zur bestehenden Studienlage und konkrete Behandlungsempfehlungen.

Update zur adjuvanten und Systemtherapie

Neuerungen gab es auch im Bereich der adjuvanten Therapie. Während die Autorinnen und Autoren von einer postoperativen Strahlentherapie und einer zielgerichteten Therapie abraten, sprechen sie sich nun erstmals für eine Immuntherapie mit einem Checkpoint-Inhibitor aus. Die Empfehlung gilt allerdings nur für Patientinnen und Patienten mit klarzelligem Nierenzellkarzinom und einer bestimmten Risikokonstellation, entsprechend der Studienpopulation.

Neue evidenzbasierte Behandlungsempfehlungen sind weiterhin im Kapitel zur Systemtherapie enthalten. Hier wurden unter anderem neue Kombinationen für die Erstlinientherapie von Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem oder metastasiertem klarzelligen Nierenzellkarzinom aufgenommen.

Neoadjuvante Therapie auf dem Prüfstand

Bislang gab es keine Empfehlung für eine neoadjuvante Therapie des Nierenzellkarzinoms, da vergangene Studien nur einen geringen Vorteil hinsichtlich der Größenreduktion gezeigt haben. Die Autorinnen und Autoren haben die aktuelle Evidenzlage noch einmal überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass sich dies auch in der neuen Fassung der Leitlinie nicht ändern wird. Für Tumoren, die noch keine Metastasen gebildet haben, empfehlen sie keine neoadjuvante Therapie. Falls doch eine durchgeführt wird, sollte das ihrer Meinung nach nur im Rahmen von Studien geschehen.