Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Urologie

Damit das Gesundheitssystem bezahlbar bleibt, wird eine zunehmende Ambulantisierung politisch angestrebt. Grundlage hierfür ist das zum Jahresbeginn 2020 in Kraft getretene MDK-Reformgesetz: Das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ sieht eine wesentliche Erweiterung des Katalogs der ambulanten Leistungen nach § 115b SGB V (5. Sozialgesetzbuch) vor. Mit Blick ins Ausland drängt sich dieser Lösungsansatz auf, zumal es in Deutschland rund 50 Prozent mehr vollstationäre Behandlungen gibt als in den europäischen Nachbarländern.

Tatsächlich könnten Tausende von Leistungen ambulantisiert werden, wie ein Katalog des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (SpiFa) nahelegt. Ein Gutachten der IGES-Gruppe ergab rund 2.500 Leistungen, die zusätzlich in den Katalog für ambulantes Operieren (AOP-Katalog) aufgenommen werden könnten. Das wäre annähernd eine Verdopplung.

Beratungen zum Hygienezuschlag kurz vor Abschluss

Eine bedarfsgerechte, hochwertige Versorgung setzt jedoch geeignete Rahmenbedingungen voraus. Diese haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband verhandelt und sich auf zusätzliche Zuschläge für den erhöhten Hygieneaufwand geeinigt. Diese sollen Ärztinnen und Ärzte rückwirkend zum 1. Januar 2024 geltend machen können. Nachträgliche Abrechnungen sollen dabei einfach ausgestaltet werden.

Ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen Euro soll die Mehrkosten für die erhöhten Hygienestandards bei ambulanten Operationen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes ausgleichen, so sieht es der Beschlussentwurf vor. Allerdings waren die Beratungen bei Redaktionsschluss Anfang Mai noch nicht abgeschlossen. Ursprünglich war dies für das 1. Quartal 2024 geplant. Die endgültige Vereinbarung des AOP-Katalogs bedarf zudem der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

So wird laut KBV für fast alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) für ambulante Operationen aufgeführt sind, ein Hygienezuschlag eingeführt. Ausgenommen sind Kataraktoperationen sowie Gebührenordnungspositionen, die keinen OPS-Kode (Operationen- und Prozedurenschlüssel) im Anhang 2 des EBM haben. Für Sterilisationen sind Zuschläge vorgesehen.    

Vergütungen zwischen 3 und 62 Euro

Die Höhe des Hygienezuschlags wird je nach Art und Dauer des Eingriffs und dem Sterilisationsaufwand der Instrumente variieren. Insgesamt gibt es 66 Zuschläge zwischen 3,34 Euro und 62,18 Euro. Sie sind im neuen EBM-Abschnitt 31.2.19 sowie in den Abschnitten 1.7.6 und 1.7.7 aufgeführt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär, also immer in voller Höhe.

Musterbeispiel Prostatastanzbiopsie

Seit Januar können Urologinnen und Urologen eine perkutane oder transrektale Prostatastanzbiopsie unter bildgebender Steuerung ambulant durchführen. Die Zahl der zu entnehmenden Gewebeproben spielt im vertragsärztlichen Bereich keine Rolle. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär, die entsprechenden OPS-Kodes sind im Anhang 2 des EBM festgelegt.