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„Die Maske ist gefallen. Karl Lauterbach will die Versorgung der Bürger einschränken. Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Und das müssen wir den Menschen auch so sagen“, so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zum verabschiedeten Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes.

Dieser sieht vor, dass die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Neupatientenregelung gekippt und die Leistungen der sogenannten offenen Sprechstunde einer unbefristeten Bereinigung unterliegen sollen.

Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz – kurz TSVG – 2019 noch als einen Schritt weg von der Zweiklassenmedizin gelobt. Ein Anliegen des TSVG war es unter anderem, dass auch Patientinnen und Patienten, die keinen „festen“ Hausarzt oder Orthopäden haben, schneller einen Termin bekommen. Zugleich wurden Fachärztinnen und Fachärzte ausgewählter Fachgruppen verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche anzubieten. Im Gegenzug werden die Leistungen ohne Mengenbegrenzung vergütet.

Lauterbach sieht keinen Nutzen in der Neupatientenregelung

„Der Minister behauptet, die Neupatientenregelung habe nichts gebracht. Das stimmt einfach nicht. Aktuell hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nachgewiesen, dass mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Regelung begünstigt wurde. Im vierten Quartal 2021 wurden in den Praxen 20 Millionen Neupatienten behandelt“, stellte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, klar. Zudem hätten 99 Prozent aller Praxen Neupatienten behandelt. Mit dem aktuell eingeschlagenem Weg sei aber auch die offene Sprechstunde praktisch tot. Niedergelassenen Ärzten bleibe gar nichts anderes übrig, als das Terminangebot zurückzufahren.

Erste Protestaktionen für 7. September angekündigt

Der KBV-Vorstand kündigte an, sich mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Berufsverbänden zum weiteren Vorgehen zu beraten und abzustimmen. „Es ist ein fatales Signal, dass wir uns auf den politisch gesetzten Rahmen nicht mehr verlassen können. Dieser Vertrauensbruch seitens der Politik wird noch lange nachwirken“.

Erste Verbände und KVen haben bereits mitgeteilt, sich gegen die Sparpläne der Bundesregierung wehren zu wollen. So ruft die KV Berlin ihre Mitglieder für den 7. September zu einem Aktionstag auf, um der Politik klarzumachen, dass der Gesetzgeber das aktuelle Finanzierungsproblem der gesetzlichen Krankenkassen nicht auf die ambulante Versorgung abschieben kann.

Quelle: Pressinformation des Zi und der KBV