Es war nur eine Frage der Zeit, in Bremen ist es jetzt soweit: Anwälte nutzen die DSGVO für eine Abmahnwelle. Abkassieren wollen sie bei niedergelassenen Ärzten.
Die KV Bremen warnt niedergelassene Ärzte in ihrem Einzugsgebiet vor einer aktuellen Abmahnwelle: Im Kontext der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden aktuell verstärkt Arztpraxen in Bremen und Bremerhaven von Kanzleien abgemahnt.
Bei den Abmahnungen geht es insbesondere um fehlende bzw. mangelhafte Datenschutzerklärungen auf den Internetpräsenzen. Die KV Bremen empfiehlt ihren Mitgliedern deshalb, umgehend ihre Praxis-Homepages an die DSGVO anzupassen bzw. die Seiten als Vorsichtsmaßnahme kurzfristig vom Netz zu nehmen. In den Fällen, die der KV Bremen bekannt geworden sind, belaufen sich die Abmahngebühren auf bis zu 700 Euro.
Wie Praxen ihre Internet- und Facebook-Seiten datenschutzkonform einrichten können, hat die KV Bremen in einer Information zusammengetragen, die hier abgerufen werden kann: https://www.kvhb.de/datenschutz-grundverordnung-datenschutzerklaerung-auf-der-internetseite
Um unseriöse Abmahnaktionen einzudämmen, plant die Bundesregierung derzeit eine Gesetzesänderung. Abmahngebühren im Zusammenhang mit der neuen DSGVO sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
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