Behandlung nur gegen Vorlage des Personalausweises?
Dr. jur. Dr. med. Thomas RuppelBei Privatpatienten gehen Ärzte in Vorleistung. Wer schlechte Erfahrungen gemacht hat, möchte das Risiko eines Zahlungsausfalls natürlich minimieren. Aber darf sich ein Arzt deshalb den Personalausweis zeigen lassen, um die angegebene Identität zu prüfen? Und haftet er dem Patienten gegenüber auf Schadensersatz, wenn er diesen ohne Vorlage des Personalausweises abweist? Dr. Thomas Ruppel beantwortet die wichtigsten Fragen.
Dr. jur. Dr. med. Thomas Ruppel
Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Dr. Ruppel