Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Während beim Privatkunden vom „Dispositionskredit“ die Rede ist, nimmt der Geschäftskunde „Kontokorrentkredit“ in Anspruch. Beide Überziehungskredite haben zwei wesentliche Gemeinsamkeiten: Sie bieten komplikationslose Verfügungsmöglichkeiten und verursachen den Bankkunden meist hohe Kosten. So sind unregelmäßige Kontoverfügungen ebenso problemlos innerhalb des genehmigten Kreditrahmens möglich wie entsprechende Kontogutschriften. Ärzte können den Kontokorrentkredit also an der jeweiligen Liquiditätslage ihrer Praxis orientieren. Diesem hohen Maß an Flexibilität stehen aber Kreditzinsen von – je nach Bonität – oftmals mehr als zehn Prozent gegenüber. Kommen Überziehungszinsen hinzu, verteuert sich der Kredit weiter.

Abrufkredit oft kostengünstiger

Bei einer größtenteils kostengünstigeren Kreditvariante des Überziehungskredites, dem Abrufkredit, werden Verfügungen innerhalb des Kreditrahmens zwar ebenfalls flexibel zugelassen. Weiterhin gibt es aber konkrete Vereinbarungen bezüglich fester Tilgungsraten, die sich an den finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers orientieren. Die Frage, ob sich ein Abrufkredit für unternehmerische Finanzierungszwecke oder eher für private Transaktionen eignet, sollte der dafür zuständige Bankmitarbeiter beantworten. Vor allem bei kleinen Praxen kann er aber je nach Situation eine interessante Finanzierungsalternative darstellen. Ärzten, die mit diesen Krediten arbeiten, sind die Fakten bekannt. Weniger bekannt sind jedoch Kreditalternativen, bei denen die Prüfung der Voraussetzungen sinnvoll sein kann.

Zu diesen Alternativen gehört vorwiegend der kurzfristige Geldmarktkredit, der je nach Bankinstitut auch als „Eurokredit“ angeboten wird. Er dient meist als Ergänzung zum Kontokorrentkredit. Ebenso möglich ist aber auch eine Aufteilung des bisherigen Kontokorrentkredites, so dass ein Teil der bisherigen Kreditlinie für einen Eurokredit zur Verfügung gestellt wird. Niedergelassene, die sich für Einzelheiten interessieren, sollten sich die Bedingungen der jeweiligen Bank dazu genau ansehen. Grundsätzlich gilt, dass der Eurokredit während der vereinbarten Laufzeit in voller Höhe in Anspruch genommen werden muss. Nur vorübergehende Überziehungen oder regelmäßige oder unregelmäßige Einzahlungen sind in der Regel also nicht möglich.

Flexible Gestaltungen bei den Laufzeiten

Dafür gibt es aber flexible Gestaltungen bei den Laufzeiten: Zwischen einem Monat und einem Jahr bewegen sich die üblichen Zeiträume bei Eurokrediten. So sind die Ärzte in der Lage, die für sie geeignete Variante in Anspruch zu nehmen. Wird darüber hinaus während der Laufzeit festgestellt, dass eine Kreditverlängerung erforderlich ist, zeigen sich die Banken meist flexibel. Wichtig ist, dass die Details eines möglichen Verlängerungswunsches vom Arzt rechtzeitig mit dem Kreditinstitut beredet werden. Das Gespräch sollte also möglichst einige Wochen vor dem jeweiligen Ablauftermin stattfinden. Am besten sorgfältig vorbereitet durch aktuelle wirtschaftliche Unterlagen des Steuerberaters.

Zur Frage der Besicherung: Bei einer Aufteilung des bisherigen Kontokorrentkredites sind zusätzliche Sicherheiten grundsätzlich nicht erforderlich, da sich am Kreditvolumen nichts ändert. Wird der Eurokredit dagegen zusätzlich bereitgestellt, hängt ein eventueller zusätzlicher Sicherheitenbedarf vor allem von der erneuten Bonitätsprüfung ab. Die sollte in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Arzt als Kreditnehmer stattfinden. Dabei sollte dieser berücksichtigen, dass die Qualität einer Kreditsicherheit in zunehmenden Maß Einfluss auf den Kreditzinssatz nimmt.

Bereitstellung von Sicherheiten

Die häufig zwar nachvollziehbare Zurückhaltung von Praxisinhabern bei der Bereitstellung von Sicherheiten sollte man auch vor diesem Hintergrund sehen. Es ist für den Bankkunden daher völlig legitim, diesen wichtigen Punkt in den Kreditverhandlungen anzusprechen und sämtliche zur Verfügung stehenden Sicherheiten und vor allem deren Bewertung durch die Bank zu prüfen.

Die einerseits üblichen hohen Bonitätsanforderungen als ein weiteres wichtiges Kriterium zur Kreditbewilligung eines Eurokredites bieten dem Arzt andererseits den Vorteil günstiger Konditionen: Je nach Bankinstitut sind Zinssätze weit unter denen eines Kontokorrentkredites möglich. Hinzu kommt, dass beim Eurokredit ein Festzinssatz üblich ist, mit dem der Kontoinhaber während der vereinbarten Laufzeit kalkulieren kann. Beim konventionellen Kontokorrentkredit ist das bekanntlich anders: Hier orientiert sich der grundsätzlich variable Zinssatz vorrangig an den Schwankungen der Zinssätze der jeweiligen Geldmärkte. Eine sichere finanzielle Orientierungsgrundlage kann dem Arzt damit also zwangsläufig nicht geboten werden.

Akzeptkredit als Finanzierungsalternative

Je nach Bank scheint er ein wenig aus der Mode gekommen zu sein, dennoch kann auch der sogenannte Akzeptkredit eine kurzfristige und kostengünstige Finanzierungsalternative für Praxisinhaber darstellen. Dazu akzeptiert das Kreditinstitut einen vom Kunden ausgestellten Wechsel und ist gegenüber einem Dritten, an den der Wechsel vom ursprünglichen Kreditnehmer weitergegeben werden kann, zur Einlösung dieser Urkunde verpflichtet. Es ist üblich, dass die wechselrechtliche Haftung der Bank nur unter der Bedingung übernommen wird, dass sich der Arzt als Kreditnehmer verpflichtet, den Wechselbetrag rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin des Wechsels zur Verfügung zu stellen.

Üblich sind hier kurze Laufzeiten von bis zu einem halben Jahr. Wechsel- oder Akzeptkredite garantieren durch die Zahlungsverpflichtung der jeweiligen Bank für den Begünstigten ein hohes Maß an Sicherheit. Es ist daher verständlich und nachvollziehbar, dass die Bank bei dieser Kreditform ihrerseits großen Wert auf eine absolut erstklassige Bonität ihres Kunden legt. So bietet der Akzeptkredit Ärzten auch eine Gelegenheit, die Qualität der eigenen Kreditwürdigkeit überprüfen zu lassen.

Stichworte zu kurzfristigen Krediten

  • Kreditlinie (Kreditrahmen): Damit wird der vom Kreditgeber zur Verfügung gestellte Kreditbetrag bezeichnet.
  • Genehmigte Überziehung: Innerhalb dieser Kredithöhe kann der Kontoinhaber über den jeweiligen Betrag verfügen.
  • Geduldete Überziehung: Hier lässt die Bank als Kreditgeber über die genehmigte Überziehung hinausgehende Kontoverfügungen zu. Der Kunde bezahlt diese Dienstleistung mit zusätzlichen Überziehungszinsen.
  • Prolongation: Es handelt sich um eine Verlängerung der jeweils vereinbarten Kreditlaufzeit. Weitere Details wie Kredithöhe, Zinssatz oder Kreditsicherheiten werden bei Prolongationsverhandlungen grundsätzlich ebenfalls angesprochen und gegebenenfalls neu verhandelt.
  • Euribor (European Interbank offered Rate): Dieser unter Banken übliche Verrechnungszinssatz dient beim Eurokredit in der Regel als Orientierungsgröße für den Kundenzinssatz.
  • Wechsel: Der Wechsel ist eine Urkunde, die eine unbedingte Zahlungsanweisung beinhaltet, vor allem beim Akzeptkredit mit einem Bankinstitut als Zahlungspflichtigem.

Darauf sollten Sie achten!

  • Bei entsprechendem Beratungsbedarf sollten Sie sich von den Banken, mit denen Sie zusammenarbeiten, die dort angebotenen Kreditalternativen vorstellen lassen. Beschränken Sie sich dazu nicht nur auf Ihre Hausbank, da Nebenbankverbindungen durchaus interessante Kreditalternativen anbieten können, die Ihre Hausbank möglicherweise nicht bereithält.
  • Gibt es beim Vergleich der Angebote Zweifel an der Qualität Ihrer Kreditwürdigkeit, sollten Sie entsprechende Details gemeinsam mit Ihrem Kundenberater herausarbeiten. Vielleicht bieten sich kurzfristige Optionen zur Verbesserung Ihrer Situation und damit der Möglichkeit weiterer kurzfristiger Finanzierungsalternativen an.
  • Setzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten gezielt zur Verbesserung Ihrer Kreditkonditionen ein. Bitten Sie dazu Ihre Bank um eine Offenlegung der Bewertung dieser Kreditsicherheiten und um eine entsprechende Einschätzung.