Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

 Viele Freiberufler benötigen für ihre dienstlichen Fahrten ein Auto, so auch Ärzte, die regelmäßig Hausbesuche absolvieren. Wird das Fahrzeug als Firmenwagen steuerlich geltend gemacht, interessiert sich das Finanzamt für die privaten Fahrten. Denn wer Sprit und Autoreparaturen steuermindernd ansetzt, muss umgekehrt seine privaten Fahrten versteuern. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder können Sie die pauschale Variante der 1-Prozent-Methode anwenden – oder Sie führen ein Fahrtenbuch.

Unter diesen Voraussetzungen ist ein Fahrtenbuch sinnvoll:

  • Sie fahren Ihren Firmenwagen nur selten privat.
  • Die laufenden Kosten für Sprit und Kfz-Steuer sind niedrig.
  • Der Brutto-Listenneupreis Ihres Autos ist sehr hoch festgelegt.
  • Das Auto ist schon älter oder wurde gebraucht gekauft.

Wer die Fahrtenbuch-Methode anwenden möchte, stellt am Jahresende die eingetragenen Privatfahrten ins Verhältnis zur Gesamtfahrleistung. Daraus ermittelt er den Anteil, der auf die private Nutzung entfällt.

Diese Angaben gehören ins Fahrtenbuch

In einem Fahrtenbuch müssen Sie genaue und umfangreiche Angaben zu Ihren Fahrten machen. Das Finanzamt setzt hierfür strenge Maßstäbe: Neben dem Kennzeichen und dem Kilometerstand am 1. Januar und am 31. Dezember eines Jahres müssen Sie zwischen betrieblichen Autofahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Praxis sowie Privatfahrten unterscheiden. So erfüllt Ihr Fahrtenbuch die gesetzlichen Anforderungen:

Zeitnah: Tragen Sie Ihre Fahrten sofort ins Fahrtenbuch ein – am besten nach jeder Fahrt, bevor Sie aus dem Auto aussteigen. Spätestens am Ende eines Tages sollten Sie die Kilometer aufschreiben.

Lückenlos: Die Aufzeichnungen müssen vollständig sein: Nennen Sie für beruflich veranlasste Fahrten Datum, Fahrtziel, den aufgesuchten Patienten und die Tätigkeit. Notieren Sie außerdem bei jeder Fahrt den Anfangs- und Endkilometerstand.

Geschlossen: Ein Fahrtenbuch in »geschlossener Form« bedeutet, dass es in einem gebundenen Heft oder einer nicht veränderbaren Datei geführt werden muss. Eine Sammlung loser Zettel reicht nicht.

Manipulationssicher: Nachträgliche Änderungen müssen entweder technisch komplett ausgeschlossen oder aber als solche klar gekennzeichnet sein.

Privatfahrten: Hier genügen jeweils die Kilometerangaben. Sollten Sie jedoch dienstliche Fahrten aus privaten Gründen unterbrechen, dokumentieren Sie dies. Fahrten zwischen Wohnung und Arztpraxis müssen gesondert vermerkt werden. Hintergrund: Diese Kosten sind nicht vollständig als Betriebsausgaben abziehbar.

Berufsgeheimnis entbindet nicht von Dokumentation

Trotz des Berufsgeheimnisses als Arzt müssen Sie die gleichen Anforderungen erfüllen wie andere Steuerpflichtige auch. Dies gilt vor allem für die Angaben Ihrer Patienten. Zur Wahrung Ihrer Schweigepflicht können Sie Namen oder Anschriften abkürzen und diese in einem gesonderten Verzeichnis aufgeschlüsselt auflisten.