Integrierte Versorgung bei ärztlichen Gemeinschaftspraxen: Anwendung der Abfärberegelung
Holger Wendland Dipl.-Finw.Werden in einer Gemeinschaftspraxis außer der freiberuflichen Tätigkeit auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die gesamte gemeinschaftliche Tätigkeit für das Finanzamt als Gewerbebetrieb. Dieser Grundsatz ist auch in den Fällen der integrierten Versorgung bei Gemeinschaftspraxen zu beachten.
Holger Wendland Dipl.-Finw.
Leiter der Fachberaterlehrgänge Gesundheitswesen, Wendland Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH