Wer in Praxismobiliar oder medizinische Geräte investiert, muss die Kosten dafür über mehrere Jahre verteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich zu dieser normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung geltend machen. Wie das geht, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Betriebsausgaben verringern den Gewinn. Werden sie aber – wie bei einer normalen Abschreibung – über mehrere Jahre verteilt, wird die Steuerlast nur ein wenig gesenkt. Für kleine Arztpraxen hat die Finanzverwaltung eine zusätzliche Variante im Angebot: Die Sonderabschreibung dürfen alle Einnahmen-Überschuss-Rechner in Anspruch nehmen, wenn ihr Gewinn im Jahr vor der Anschaffung nicht mehr als 100.000 Euro betragen hat.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Für das Wirtschaftsgut, in das Sie investiert haben, gelten folgende Voraussetzungen:
• Es muss sich um ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut handeln.
• Es muss mindestens bis zum Ende des folgenden Jahres in der Praxis bleiben.
• Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
Die Sonderabschreibung darf sowohl für neue als auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter angesetzt werden. Achtung: Die nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung innerhalb der ersten zwei Jahre müssen Sie dem Finanzamt auf Nachfrage nachweisen. Besonders bei teuren Anschaffungen müssen Sie damit rechnen, dass der Sachbearbeiter Aufzeichnungen verlangt. Bei der Sonderabschreibung für einen Firmenwagen müssen Sie die betriebliche Nutzung über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch belegen.
Sonderabschreibung von 20 Prozent
Sind die Voraussetzungen erfüllt, dürfen Sie im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren eine Sonderabschreibung von 20 Prozent geltend machen. Wahlweise können Sie die Sonderabschreibung auf verschiedene Jahre innerhalb des Zeitraums verteilen. Diese Variante der Abschreibung dürfen Sie zusätzlich zur normalen Abschreibung in Ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen. Das bedeutet auch, dass Sie das Wirtschaftsgut vor Ablauf der Nutzungsdauer abschreiben können. Ein Beispiel: Sie kaufen ein Endoskop. Ein solches Gerät muss mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben werden. Mit der Sonderabschreibung können Sie im ersten Jahr bereits 40 Prozent der Anschaffungskosten – 20 Prozent lineare Abschreibung plus 20 Prozent Sonderabschreibung – absetzen. Im zweiten, dritten und vierten Jahr gibt es dann den normalen Abschreibungssatz von 20 Prozent. Damit ist das Endoskop bereits nach vier Jahren komplett abgeschrieben.
Mit der Sonderabschreibung haben Sie eine Gestaltungsmöglichkeit, Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast zu senken. Da die Sonderabschreibung flexibel einsetzbar ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Sie müssen im betreffenden Jahr Steuern zahlen
Achten Sie darauf, dass der Gestaltungseffekt nicht verpufft. Wenn Sie gerade Ihre Praxis aufgemacht haben oder es mal nicht so gut läuft, sollten Sie die Sonderabschreibung aufschieben. Denn wenn Sie ohnehin wegen eines geringen Einkommens keine Steuern zahlen müssten, lohnt sich die Sonderabschreibung nicht.
Warten Sie auf steigende Gewinne
Es kann sich rechnen abzuwarten und die Sonderabschreibung an das Ende der fünf Jahre zu verschieben. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie mit steigenden Einnahmen rechnen.
Wie Sie mit Abschreibungen auch im Voraus steuernd gestalten können, lesen Sie in der kommenden Woche im letzten Teil unserer Serie.
Teil 1: Ausgaben für die Praxis: Der richtige Zeitpunkt für Investitionen
Teil 2: Geringwertige Wirtschaftsgüter für die Arztpraxis
Teil 3: Abschreibung der Praxisgeräte – wie geht das?

Elter Constanze

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