Bei Scheidung: Praxiswert mit modifiziertem Ertragswertverfahren berechnen
A&W RedaktionDas Scheitern einer Ehe hat für niedergelassene Ärzte auch berufliche Folgen. Gibt es keinen Ehevertrag, ist nämlich auch die Arztpraxis ein Teil des Scheidungsvermögens. Wenn die eheliche Zugewinngemeinschaft geschieden wird, ist der Praxiswert von Bedeutung. Dieser muss zunächst ermittelt werden. Dabei dürfen höchstrichterlich widersinnige Werte verrechnet werden.