Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

„Familiäre Praxis sucht MFA – gerne auch Quereinsteiger.“ – „Praxis sucht Verstärkung ab sofort – bei entsprechender Eignung sind auch fachfremde Bewerber willkommen!“ – „MFA oder Quereinsteiger (m/w/d) für hausärztliche Einzelpraxis“.  Anzeigen wie diese finden sich inzwischen nicht nur in den einschlägigen Job-Portalen für Gesundheitsberufe.  Viele Ärzte und MVZ inserieren mittlerweile auch in klassischen Anzeigenblättern und Portalen.

Aus gutem Grund: Der Fachkräftemangel macht vielen Praxen massiv zu schaffen.  Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fehlen in Deutschlands schon heute mehr als eine halbe Million qualifizierte Arbeitskräfte. Besonders drastisch ist die Lage im Handwerk – und im Gesundheitswesen.

MFA für Arztpraxen verzweifelt gesucht

Ärzte, die ihr Team verstärken wollen, suchen daher oft monatelang nach neuen Mitarbeitern. Und selbst für gut besetzte Praxisteams könnte es auf absehbare Zeit eng werden: Laut einer aktuellen Umfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Deutschland erklärten 46 Prozent, dass sie überlegen, aus dem Beruf auszusteigen.

Vielen Arbeitgebern bleibt daher nichts anderes übrig, als sich nach fachfremder Hilfe umzusehen. Besonders begehrt sind dabei Beschäftigte, die ursprünglich aus der Hotellerie oder dem Gastgewerbe kommen. Sie sind nicht nur an den Umgang mit (anspruchsvollen) Kunden gewöhnt. Auch die Arbeit an der Anmeldung sowie das Führen von Telefonaten mit Kooperationspartnern und Kassen dürfte für die meisten Umsteiger schnell zu lernen sein. Eine ausgeprägte Service-Mentalität und ggf. Fremdsprachenkenntnisse sind zudem eine Bereicherung für jede Praxis. Zudem hat die Pandemie den Wechselwillen in diesen Branchen zum Teil erheblich erhöht.

Welche Probleme es mit Quereinsteigern in Arztpraxen geben kann

Dennoch stoßen engagierte Quereinsteiger in der Praxis schnell an ihre Grenzen. Denn Aufgaben, die eine medizinische Qualifikation benötigen (z. B. Wundversorgung, Impfung etc.), erfordern eine spezielle Ausbildung. Wer das Beste aus beiden Welten in seiner Praxis vereinen will, kommt deshalb nicht umhin, die Quereinsteiger von Anfang an weiterzuqualifizieren oder ihnen sogar die Umschulung zur MFA zu ermöglichen. Diese dauert – anders als die klassische Ausbildung zur MFA – nur zwei Jahre.

Allerdings müssen die fachfremden Mitarbeiter dafür eine bereits abgeschlossene Ausbildung und eine gewisse Berufserfahrung in ihrem alten Job mitbringen. Wichtig: Auch am Ende der Umschulung müssen angehende MFA eine offizielle Abschlussprüfung absolvieren, die durch die Ärztekammer anerkannt wird.

Gut zu wissen ist zudem: Fast die Hälfte der Fachkräfte (47,0 Prozent) sucht derzeit zwar nicht aktiv nach neuen beruflichen Herausforderungen, hält aber die Augen nach einem besseren Job offen. Diese – auch für Ärzte hochinteressante – Kandidatengruppe abonniert zum Beispiel Jobbörsennewsletter oder ist Mitglied in Business-Netzwerken. Zahlen des Marktforschungsinstitut respondi belegen zudem: Ein Großteil der Fachkräfte mit Berufsausbildung ist schon einmal in einen Job gewechselt, der nicht der ursprünglichen Ausbildung entsprach.

Intern oder extern?

Grundsätzlich gibt es für eine Umschulung zwei Möglichkeiten: Der Königsweg ist die betriebliche Umschulung. Sie entspricht im Wesentlichen der klassischen dualen Ausbildung. Das heißt, die MFA arbeitet wie eine Auszubildende in der Praxis, wenn sie nicht gerade in der Berufsschule ist. Ebenfalls denkbar ist eine sogenannte außerbetriebliche Umschulung. Sie umfasst ausgiebige Lehrgänge sowie spezielle Praxisphasen.

Für Ärzte, die eine Umschülerin von Anfang an begleiten und eine nachhaltige Arbeitsbeziehung aufbauen wollen, ist die betriebliche Umschulung meist der optimale Weg. Wer jedoch auch für außerbetriebliche Umschüler offen ist, erhöht seine Chancen, in Zeiten des Fachkräftemangels gut qualifizierte Nachwuchskräfte (mit Lebenserfahrung) zu finden.

Bei der Vertragsgestaltung an Rückzahlungsklausel denken

Wer Quereinsteiger einstellen möchte, sollte bei der Vertragsgestaltung aufpassen. Denn der Arbeitnehmer könnte kurz nach Abschluss einer teuren Weiterbildung auch in eine andere Praxis wechseln. Für solche Fälle sollte der Arbeitsvertrag eine Rückzahlungsklausel vorsehen. An Vereinbarungen, die eine Rückzahlungspflicht für Arbeitnehmer vorsehen, werden von der Rechtsprechung strenge Maßstäbe angelegt. Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag Rückzahlungsklausel: Wann Mitarbeiter die Fortbildungskosten erstatten müssen.

Fördergelder nutzen
Praxisinhaber können für eine Umschulung zur MFA Fördergelder über die Bundesagentur für Arbeit nutzen. Diese sind für Arbeitnehmer gedacht, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf wie dem einer MFA anstreben. Bei zehn bis 250 Mitarbeitern werden die Kosten zu 50 Prozent übernommen, bei weniger als zehn Mitarbeitern oder Umschülern über 45 Jahre sogar komplett.