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Praxis

Betriebe und Praxen, die trotz der Corona-Pandemie ihre Ausbildungsstellen halten oder ausbauen, sollen künftig dafür belohnt werden. Das sieht das Eckpunktepapier „Ausbildungsplätze sichern“ der Bundesregierung vor. Danach sollen 2020 und 2021 rund 500 Millionen Euro investiert werden, um einen coronabedingten Einbruch der betrieblichen Ausbildung zu vermeiden. Denn es steht zu befürchten, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die finanziell angeschlagen sind, künftig aus Kostengründen auf die Ausbildung junger Menschen verzichten könnten.

Bis zu 3.000 Euro pro Lehrling

Den Plänen zufolge sollen Arbeitgeber mit weniger als 250 Beschäftigten, die die Zahl ihrer Lehrstellen im Vergleich zu den drei Vorjahren konstant halten, eine einmalige Prämie von 2.000 Euro für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag erhalten. Wer die Zahl der Lehrstellen sogar aufstockt, bekommt für jeden zusätzlichen Vertrag 3.000 Euro. Ausbezahlt werden soll die Prämie nach dem Ende der Probezeit.

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass das Geld vor allem an Betriebe gehen soll, die „erheblich“ von der Corona-Pandemie betroffen sind. Das solle der Fall sein, wenn es im ersten Halbjahr wenigstens einen Monat Kurzarbeit gab oder der Umsatz in den Monaten April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsprogramme trotz Krise fortsetzen und die Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken, können eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung erhalten und zwar für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

“Generation Corona” in der Ausbildung vermeiden

Wer Auszubildende übernimmt, deren Betriebe die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können, soll eine Prämie von 1.500 Euro erhalten. Für die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben soll es sogar 3.000 Euro Prämie pro Auszubildendem geben. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Das von Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium gemeinsam vorgelegte Eckpunktepapier wurde am 24. Juni 2020 vom Kabinett als Teil eines umfangreichen Konjunkturpaketes beschlossen. Dass die Prämien dringend gebraucht werden, um Ausbildungsplätze zu sichern, zeigt ein Blick in die Statistik: Jeder dritte Ausbildungsbetrieb sieht sich wegen der Corona-Krise gezwungen, die Ausbildung ganz oder teilweise auszusetzen. Zwischen Januar und Mai 2020 sind in die Lehrlingsrollen der Handwerkskammern lediglich 41.160 Ausbildungsverträge neu eingetragen worden. Das sind 18,3 Prozent weniger als im Vorjahr.

Wie und wo Ausbildungsbetriebe die Prämien zur Sicherung der Ausbildungsplätze beantragen können, ist noch nicht abschließend geklärt.