Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiskauf

Inzwischen haben Ärzte zahlreiche Möglichkeiten, die Selbstständigkeit in unterschiedlichen Varianten auszuleben. Die überwiegende Zahl der niedergelassenen Ärzte in Deutschland arbeitet zwar immer noch in der klassischen Einzelpraxis. Jedoch bieten Kooperationen, Berufsausübungsgemeinschaften und Jobsharing Alternativen für diejenigen, die nicht allein gründen möchten.

Die Vor- und Nachteile der jeweiligen Modelle

Zunächst sollten Sie sich die entscheidenden Fragen stellen, welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Modelle Ihrer individuellen Situation bieten. Auch die Chemie mit dem möglichen Partner spielt eine große Rolle. Denken Sie auch über Ihre Zukunft nach und darüber, was Sie sich vorstellen:

– Wünschen Sie sich eine langfristige Partnerschaft mit einem Kollegen?

– Möchten Sie in einigen Jahren die Praxis, in die Sie jetzt einsteigen, übernehmen?

– Wollen Sie in den ersten Jahren die Kosten möglichst geringhalten und sich Mitarbeiter mit einem Kollegen teilen?

Eine Praxisgemeinschaft ist eine lose Verbindung zweier Arztpraxen. Jeder Arzt erbringt seine Leistungen selbst und rechnet diese auch eigenständig ab. Die Patientenstämme bleiben also getrennt und damit auch die ärztliche Verschwiegenheit im Verhältnis der Praxen zueinander. Bei einer solchen getrennten Praxisführung müssen Sie lediglich die Kassenärztliche Vereinigung und den ärztlichen Bezirksverband informieren. Eine besondere Genehmigung des Zulassungsausschusses ist nicht erforderlich.

Gemeinsame Infrastruktur

Der Vorteil einer Praxisgemeinschaft liegt in der gemeinsamen Infrastruktur. Denn Sie agieren als Arzt zwar eigenständig, nutzen aber gemeinsam mit dem Kollegen die gleichen Räume und Einrichtung. Die technischen Geräte sind ebenfalls für alle gleichermaßen verfügbar. Selbst das medizinische Personal können Sie sich teilen, wenn beide Ärzte der gleichen Fachrichtung angehören. Das senkt nicht nur Ihre Kosten, sondern gibt Ihnen mehr Spielraum in puncto Sprechstunden und Urlaubszeiten.

Da Sie innerhalb einer Praxisgemeinschaft als Arzt unabhängig agieren, muss Ihr Kollege aber nicht zwangsläufig aus dem gleichen Fachbereich kommen. Eine gemeinsame Praxishilfe können Sie aber trotzdem gemeinsam anstellen.

Eigene Gewinnermittlung für jeden Arzt

Steuerlich erstellt jeder Arzt in einer Praxisgemeinschaft eine eigene Gewinnermittlung. Mit der Folge, dass Ihre Einnahmen in Ihre Gewinnermittlung einfließen und die Kosten abzugsfähig sind, die Sie getragen haben. Wenn Sie sich zum Beispiel die Miete für die Praxis hälftig teilen, dürfen Sie auch nur 50 Prozent der monatlichen Mietzahlung bei Ihren Kosten ansetzen.

Wenn Sie als Gründer in eine Praxisgemeinschaft einsteigen möchten, finden Sie beispielsweise bei den Online-Börsen der Kassenärztlichen Vereinigungen Kooperationsangebote.

Falls Sie bislang eine Einzelpraxis geführt haben und diese mit einem Kollegen zusammenlegen möchten, ist der Umzug innerhalb desselben Hauses ohne Genehmigung möglich. Nur bei einer Veränderung der Praxisanschrift muss der Zulassungsausschuss zustimmen.