Freibetrag für Praxisverkauf greift nur einmal
A&W RedaktionDer Freibetrag für den Verkauf einer Praxis steht jedem Steuerpflichtigen nur einmal im Leben zu. Das hat der Bundesfinanzhof in einem maßgebenden Urteil entschieden (BFH, Az. X R 2/09).
Der Freibetrag für den Verkauf einer Praxis steht jedem Steuerpflichtigen nur einmal im Leben zu. Das hat der Bundesfinanzhof in einem maßgebenden Urteil entschieden (BFH, Az. X R 2/09).