Praxisverkauf: Freibetrag für Betriebsveräußerung optimal nutzen
A&W RedaktionWer seine Praxis mit Gewinn verkauft, muss Steuern zahlen. Einsparen lässt sich bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns aber mit einem Freibetrag. Diesen kann man beim Verkauf von Wirtschaftsgütern aber nur einmal in Anspruch nehmen.