Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) untersucht seit 2008 sehr intensiv die Entwicklung von Risiken in der Heilwesen-Haftpflichtversicherung. Das Ergebnis: Die Ersatzleistungen bei Personengroßschäden in der Heilwesen-Haftpflichtversicherung steigen seit Jahren rasant.

Die aktuellen Auswertungen des GDV zeigen, dass die Haftpflichtversicherer von Krankenhäusern, Ärzten und Hebammen für schwere Personenschäden im Durchschnitt inzwischen 2,6 Millionen Euro zahlen. Das ist doppelt so viel wie noch im Jahr 2003. Die Gründe für diese Steigerung sind allerdings nicht in einer gesunkenen Behandlungsqualität zu suchen.

Häufigere Regresse der Sozialversicherungsträger und medizinischer Fortschritt

Ursächlich sind vielmehr die immer häufigeren Regresse der Sozialversicherungsträger sowie der medizinische Fortschritt: Neue Behandlungsmethoden und intensive Pflege verschaffen den betroffenen Patienten eine immer größere Lebensqualität und eine höhere Lebenserwartung. Diese erfreuliche Entwicklung schlägt sich aber natürlich auch in deutlich höheren Kosten für die Versicherer – und letztlich in höheren Beiträgen für die Heilberufler – nieder.

Hochrisiko-Gebiet Geburtshilfe

Besonders augenfällig ist diese Entwicklung bei Fehlern im Bereich der Geburtshilfe. Erleiden Neugeborene bei der Geburt schwere gesundheitliche Schäden aufgrund von Behandlungsfehlern, belaufen sich die Kosten der Haftpflichtversicherer inzwischen auf durchschnittlich 3,7 Millionen €. Auch hier sind die Regresse von Sozialversicherungsträgern ein Kostentreiber. Gleiches gilt für die Pflege- und Therapiekosten sowie die Entschädigungsleistungen für den Erwerbsschaden der betroffenen Kinder: Lagen letztere im Jahr 2003 noch bei rund 120.000 €, sind sie bis 2020 auf durchschnittlich rund 630.000 € gestiegen. Das entspricht einer Verfünffachung.

Zwar hat der Gesetzgeber 2015 einen teilweisen Regressausschluss für freiberuflich tätige Hebammen eingeführt, wenn diese einfach fahrlässig einen Geburtsschaden verursachen. Da jedoch die durch freiberufliche Hebammen verursachte Geburtsschäden im Vergleich zu von Krankenhäusern und ihren Haftpflichtversicherern zu tragenden Geburtsschäden nur einen geringen Teil ausmachen, wirkt sich dies laut den GDV-Experten kaum auf die durchschnittlich zu zahlenden Summen aus.